Gericht

Hermès wegen unlauterer Geschäftspraktik vor Gericht

Redaktion
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USA,

Die Birkin Bag von Hermès erfreut sich grosser Beliebtheit. Doch das Unternehmen bindet eine Anschaffung der Tasche an den Kauf von weiteren Luxus-Gütern.

hermès birkin bag gericht
Wer eine Birkin Bag von Hermès kaufen will, muss eine gute «Kaufhistorie» unter Beweis stellen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Birkin Bag ist das bekannteste Produkt des Modehaus Hermès.
  • Doch beim Kauf der Luxustasche müssen scheinbar noch zusätzliche Artikel erstanden werden.
  • Das könnte einen Verstoss gegen das Kartellrecht darstellen.

Die Birkin-Bag von Hermès ist mehr als nur eine Handtasche – sie ist ein Statussymbol. Doch der Erwerb einer solchen Luxustasche erfordert mehr als nur einen prall gefüllten Geldbeutel. Zwei kalifornische Kunden haben nun Klage gegen das renommierte Modehaus eingereicht, da ihnen der Kauf verweigert wurde.

Es ist allseits bekannt: Wer eine Birkin-Bag erstehen will, muss eine gute «Kaufhistorie» aufweisen. Denn wer nicht regelmässig bei Hermès shoppt, hat mutmasslich keine Chance, die teure Tasche zu erstehen.

Klage wegen angeblicher Kartellrechtsverstösse

Zwei wohlhabende Kunden aus Kalifornien wollen diese Praxis jedoch nicht hinnehmen und haben rechtliche Schritte gegen Hermès eingeleitet. Sie behaupten, dass das Modehaus gegen das Kartellrecht verstösst. Dies geschehe, indem es den Verkauf eines Produkts an den Kauf eines anderen bindet.

hermès
Verstösst Hermès gegen das Kartellrecht? - keystone

Tina Cavalleri und Mark Glinoga sind die beiden Kläger in diesem Fall. Beide behaupten, dass sie mehrmals versucht haben, eine Birkin Bag zu kaufen. Jedes Mal wurden sie mit dem Hinweis auf ihre Kaufhistorie abgewiesen.

Hermès muss «konsequent» unterstützt werden

Cavalleri wäre mitgeteilt worden, sie könnte die Tasche nicht kaufen, weil die das Geschäft nicht «konsequent» unterstützt hätte. Das erklärte sie gegenüber dem Magazin «Time». Glinoga wurde ebenfalls darauf hingewiesen, dass er zusätzliche Artikel und Accessoires kaufen müsse.

In der Klage wird behauptet, dass Verkäufer für den Verkauf von Birkin Bags keine Provision erhalten. Bei anderen Produkten würden sie aber sehr wohl Provision kassieren. Die Kläger argumentieren daher, dass Kunden durch den Kauf der Handtaschen zum Kauf von Zusatzprodukten gedrängt werden.

Cavalleri und Glinoga fordern nun Schadensersatz und eine gerichtliche Anordnung zur Beendigung dieser angeblich unlauteren Praktiken.

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