Der Weg für die Strafmassverkündung gegen Jeffrey Epsteins Ex-Partnerin Ghislaine Maxwell ist frei. Ein Antrag auf einen neuen Prozess ist gescheitert.
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ein Foto von Jeffrey Epstein und Ghislaine Maxwell, während einer Pressekonferenz in New York am 2. Juli 2020. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ghislaine Maxwell ist mit ihrem Antrag auf eine Neuauflage ihres Prozesses gescheitert.
  • Die Angaben eines Geschworenen hätten nicht zu einem fehlerhaften Prozess geführt.
  • Nun ist der Weg frei für die Strafmassverkündung.

Wegen Menschenhandels mit Minderjährigen zu Missbrauchszwecken wurde Jeffrey Epsteins Ex-Partnerin Ghislaine Maxwell Ende Dezember schuldig gesprochen. Nun ist der Weg frei für die Strafmassverkündung.

Die Ex-Partnerin des gestorbenen US-Multimillionärs Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell, ist mit ihrem Antrag auf eine Neuauflage ihres Prozesses gescheitert.

Ghislaine Maxwell
Maxwell und Epstein waren liiert. - dpa

Richterin Alison Nathan erklärte in New York laut Medienberichten: Die falschen Angaben eines Geschworenen in einem Fragebogen hätten nicht zu einem fehlerhaft geführten Prozess geführt. Damit ist der Weg für die Strafmassverkündung Maxwells am 28. Juni frei. Der 60-Jährigen drohen mehrere Jahrzehnte Haft.

Helferin von Jeffrey Epstein

Maxwell war in sechs Punkten angeklagt, unter anderem wegen Menschenhandels mit Minderjährigen zu Missbrauchszwecken. In diesem und vier weiteren Anklagepunkten war sie Ende Dezember schuldig gesprochen worden.

Die Britin habe als Helferin von Epstein eine zentrale Rolle beim Aufbau dessen Rings zum sexuellen Missbrauch junger Mädchen gespielt. Dies entschied die Jury in New York. Nach dem Schuldspruch beantragten ihre Anwälte offiziell eine Neuauflage des Prozesses.

Ghislaine Maxwell
Die Gerichtszeichnung zeigt Ghislaine Maxwell beim Betreten des Gerichtssaals zu Beginn ihres Prozesses. - Elizabeth Williams/AP/dpa

Zuvor hatte ein Geschworener in Interviews angegeben, selbst Opfer sexuellen Missbrauchs gewesen zu sein. In einem Fragebogen, in dem potenzielle Geschworene gefragt wurden, ob sie sexuellen Missbrauch erlebt haben, hatte er jedoch «nein» angekreuzt. Maxwells Anwälte argumentierten, hätte der Geschworene die Wahrheit gesagt, «wäre er aus wichtigem Grund abgelehnt und ausgeschlossen worden».

Richterin Nathan wies Maxwells Behauptung zurück, dass diese nicht offengelegte Tatsache, sie einer fairen und unparteiischen Jury beraubt habe. Die Hürde für die Aufhebung eines Schuldspruchs sei hoch und komme «nur unter den aussergewöhnlichsten Umständen» vor.

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