Damit die Ferien nicht zum Reinfall werden, sollte man bei der Buchung achtsam sein, um nicht Fake-Angebote hereinzufallen. Mit diesen Tipps schützen Sie sich.
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Sommer, Sonne und endlich wieder Reisezeit! - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Fake-Angebote zur Reisezeit sind oft vertrackte finanzielle Fallen.
  • Beim Wunsch nach Anzahlung oder mehr sollten Reisende ganz genau hinsehen.
  • Check-Kriterien sind unter anderen vollständige Daten und offizielle Kommunikationswege.
  • Ist es bereits zu spät, unbedingt die Buchungsplattform informieren und Anzeige erstatten.

Im ersten Moment klingt es verlockend: Ferienwohnung, Hausboot oder Berghütte – mit etwas Anzahlung lässt sich der Trip bequem vorab buchen.

Treffen Feriengäste vor Ort ein, sind die Anbieter aber plötzlich nicht mehr erreichbar, und das Geld ist weg. Wie können Sie sich davor schützen?

In diesen Fällen sollten Sie nicht buchen

Vorsicht ist bei Buchungen geboten, bei denen nicht nur eine Anzahlung, sondern der gesamte Mietbetrag unabhängig vom Reisezeitraum gefordert wird.

Auch wenn Name, Anschrift und Telefonnummer des Vermieters fehlen und der Kontakt nur per E-Mail und Whatsapp möglich ist, ist Vorsicht ratsam.

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Um bei der Buchung des Ferienhauses nicht auf Betrüger hereinzufallen, sollte man aufmerksam sein. An diesen Tricks lassen sich Fake-Angebote erkennen. - Benjamin Nolte/dpa-tmn

Wie detailliert ist die Beschreibung der Unterkunft? Wenn wichtige Informationen fehlen, sollten potenzielle Feriengäste misstrauisch werden.

Möchte der Vermieter die Kommunikation ausserhalb der Plattform weiterführen, sind das erste Warnzeichen für Fake-Angebote.

Niemals den Mietpreis oder eine Anzahlung ausserhalb der Plattform überweisen. Bargeldtransferdienste wie Western Union oder Money Gram sind ein sicherer Hinweis auf Betrüger.

Auf Fake-Angebot reingefallen? Betrug sofort anzeigen!

Was ist, wenn es zu spät ist und man den Betrügern auf den Leim gegangen ist? Erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei – und benachrichtigen Sie den jeweiligen Plattformbetreiber.

Wer bereits eine Zahlung veranlasst hat, sollte die Bank kontaktieren und möglichst eine Rückbuchung veranlassen.

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