Mehr bezahlen und dafür auch kurzfristig ohne Stornogebühren die Ferien absagen können: Dieses Angebot machen gerade viele Pauschalreiseanbieter.
Zwei Frauen im Meer
Lohnen sich die teureren Angebote mit Storno-Option? - Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Coronapandemie macht die Reiseplanung unsicher.
  • Deshalb bieten immer mehr Anbieter Storno-Optionen an.
  • Verbraucher müssen dabei aber genau das Kleingedruckte lesen.
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Jetzt ein Pauschalferienangebot buchen und hinterher auf hohen Stornogebühren sitzen bleiben? Das ist in der Coronapandemie die Angst vieler Menschen. Sie möchten zwar gerne reisen, sind aber unsicher, ob sie später ohne grosse finanzielle Einbussen aus dem Vertrag kommen, falls sie letztlich doch nicht aufbrechen wollen.

Viele Veranstalter reagieren auf diese Sorge mit neuen, sogenannten Flex-Tarifen. Ferien buchen ohne Risiko, so lautet das Versprechen. Doch ist das wirklich ein Null-Risiko-Deal?

Neue Flexi-Tarife

Bislang ist es meist so, dass bereits gebuchte Reisen zum Beispiel für den Sommer ohnehin kurzfristig umgebucht oder storniert werden können. Diese Kulanzregelung wird nun bei vielen Veranstaltern abgelöst von neuen Tarifen.

Das Prinzip ist folgendes: Wer für seine Pauschalferien etwas mehr bezahlt, darf sie auch kurzfristig ohne die sonst üblichen Stornierungsgebühren wieder absagen oder umbuchen.

Flex-Tarif nennt sich dieses Angebot – wegen der Flexibilität, die die Feriengäste durch die Zahlung des Aufpreises bekommen.

Kleingedrucktes lesen

Reisen sind derzeit nur schwer planbar und können jederzeit kurzfristig behindert oder unmöglich gemacht werden. So mancher Feriengast möchte eine gebuchte Reise vielleicht aus Angst doch nicht antreten und sorgt sich darum, ob das angezahlte Geld dann zurückkommt.

Strandferien
Dafür bleibt dann mehr Geld für andere Ausgaben übrig. - Pexels

Laut der jüngsten «Reiseanalyse 2021» der deutschen Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) gibt es aktuell viele Bedenken, und Flexibilität ist besonders wichtig: Mehr als jeder zweite künftige Reisende will laut Studie bei der Buchung besonders darauf achten, dass es Geld-zurück-Garantien und grosszügige Stornobedingungen für den Fall der Fälle gibt.

Aber Achtung: Je nach Veranstalter werden unterschiedliche Gebühren fällig und der Stornozeitraum ist verschieden lang. Es empfiehlt sich daher, die Anbieter miteinander zu vergleichen.

Die Erfahrungen des Corona-Jahres 2020 dürften hier eine grosse Rolle gespielt haben. Viele haben lange auf ihr Geld gewartet oder sind ganz auf ihren Kosten sitzen geblieben.

Reiseanbieter müssen sich an die neue Situation anpassen

Mehr zahlen und flexibel bleiben: Reisende kannten verschiedene Tarife mit gestaffelten Umbuchungs- und Stornomöglichkeiten bisher nur von Fluggesellschaften oder Buchungswebseiten für Hotels und Unterkünfte.

Bei der Pauschalreise ist diese Wahlfreiheit neu und wirft ein über Jahrzehnte gepflegtes Prinzip über Bord.

Strand
Menschenleerer Strand. - Pexels

«Wir haben gesehen, dass das Modell mit Vorauszahlung und hohen Stornierungsgebühren nicht mehr tragfähig ist», sagt Karolina Wojtal, Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland in Kehl. Das unternehmerische Risiko werde hier auf den Kunden abgewälzt. «Aber die Veranstalter haben langsam verstanden, dass die Kunden dieses System nicht mehr mitmachen wollen.»

Corona ist noch kein Rückerstattungsgrund

Aber kann ich meine gebuchte Pauschalreise wegen der Pandemie nicht sowieso kostenlos absagen?

Nein, nicht grundsätzlich. «Es kommt immer auf die konkret geplante Reise an und wie weit diese noch in der Zukunft liegt. Ich kann mich nicht auf die Pandemie allgemein beziehen», erklärt Wojtal. «Die reine Angst, an Corona zu erkranken, ist nicht ausreichend. Auch nicht die Zugehörigkeit zu einer Corona-Risikogruppe», ergänzt sie.

Flex-Tarife gelten meist nicht für das gesamte Sortiment eines Veranstalters. Pauschalpakete auf Basis von dynamischen, tagesaktuellen Preisen sind in der Regel ausgeschlossen. Auch sollte man prüfen, ob der Tarif für Pakete mit einem regulären Linienflug gilt. Das kann so sein, muss es aber nicht.

«Man kommt nicht drum herum, sich in die AGB zu vertiefen», erklärt Karolina Wojtal. «Im Zweifel sollte man sich die Konditionen noch einmal schriftlich zusichern lassen», rät die Expertin.

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Artikel von Themendienst dpa

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