Rechtsschutz: Darf mein Arbeitgeber Homeoffice einfach verbieten?
Homeoffice ist nicht mehr in allen Firmen willkommen. Ganz darauf verzichten dürfen Arbeitgeber jedoch nur, wenn es dazu keine vertragliche Vereinbarung gibt.

Das Wichtigste in Kürze
- Ohne vertragliche Regelung kann dein Arbeitgeber Homeoffice untersagen.
- War es zum Vertragsabschluss aber eine Bedingung, kannst du dich beklagen.
- Oft ist ein klärendes Gespräch der beste Weg zu einer individuellen Lösung.
Immer mehr Firmen wollen ihre Leute wieder im Büro sehen. Aber darf der Chef Homeoffice einfach streichen?
Kein Rechtsanspruch
In der Schweiz gibt es kein generelles Recht auf Homeoffice. Ist nichts im Arbeitsvertrag oder im Firmenreglement vereinbart, darf die Chefin Homeoffice grundsätzlich verbieten.
Ausnahme: Individuelle Abrede
Etwas anderes gilt, wenn Mitarbeitende beweisen können, dass Homeoffice beim Vertragsabschluss eine Bedingung war, ohne die sie den Vertrag nicht unterschrieben hätten – und der Arbeitgeber davon wusste.

Dann liegt eine sogenannte individuelle Abrede vor, die nicht einseitig gestrichen werden darf. Der Arbeitgeber könnte in diesem Fall nur über eine Änderungskündigung vorgehen: also mit Kündigung drohen, falls die neuen Bedingungen nicht akzeptiert werden. Dabei muss die normale Kündigungsfrist eingehalten werden.
Arbeitszeit und Kontrolle
Auch im Homeoffice gelten die Regeln zu Arbeits- und Ruhezeiten. Deshalb verlangen viele Firmen, dass Mitarbeitende ihre Arbeitszeit dokumentieren. Für den Gesundheitsschutz bleibt weiterhin der Arbeitgeber verantwortlich – auch wenn der Arbeitsplatz im Wohnzimmer steht.
Praktischer Tipp
Auch wenn kein Anspruch besteht: Ein Verbot muss sachlich begründet sein und darf nicht diskriminierend erfolgen. In der Praxis lohnt es sich, das Gespräch zu suchen und individuelle Lösungen auszuhandeln – etwa Teil-Homeoffice oder flexible Arbeitszeiten. Auch sind Abmachungen möglichst schriftlich festzuhalten, um Streit zu vermeiden.
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.













