Rechtsschutz: Darf mein Arbeitgeber Homeoffice einfach verbieten?

Emilia Rechtsschutz
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Zürich,

Homeoffice ist nicht mehr in allen Firmen willkommen. Ganz darauf verzichten dürfen Arbeitgeber jedoch nur, wenn es dazu keine vertragliche Vereinbarung gibt.

Homeoffice
Homeoffice darf in der Schweiz nicht einfach vorausgesetzt werden. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne vertragliche Regelung kann dein Arbeitgeber Homeoffice untersagen.
  • War es zum Vertragsabschluss aber eine Bedingung, kannst du dich beklagen.
  • Oft ist ein klärendes Gespräch der beste Weg zu einer individuellen Lösung.

Immer mehr Firmen wollen ihre Leute wieder im Büro sehen. Aber darf der Chef Homeoffice einfach streichen?

Kein Rechtsanspruch

In der Schweiz gibt es kein generelles Recht auf Homeoffice. Ist nichts im Arbeitsvertrag oder im Firmenreglement vereinbart, darf die Chefin Homeoffice grundsätzlich verbieten.

Ausnahme: Individuelle Abrede

Etwas anderes gilt, wenn Mitarbeitende beweisen können, dass Homeoffice beim Vertragsabschluss eine Bedingung war, ohne die sie den Vertrag nicht unterschrieben hätten – und der Arbeitgeber davon wusste.

Vereinbarung Arbeit
Homeoffice kann beim Vertragsabschluss eine Bedingung sein. - Depositphotos

Dann liegt eine sogenannte individuelle Abrede vor, die nicht einseitig gestrichen werden darf. Der Arbeitgeber könnte in diesem Fall nur über eine Änderungskündigung vorgehen: also mit Kündigung drohen, falls die neuen Bedingungen nicht akzeptiert werden. Dabei muss die normale Kündigungsfrist eingehalten werden.

Arbeitszeit und Kontrolle

Auch im Homeoffice gelten die Regeln zu Arbeits- und Ruhezeiten. Deshalb verlangen viele Firmen, dass Mitarbeitende ihre Arbeitszeit dokumentieren. Für den Gesundheitsschutz bleibt weiterhin der Arbeitgeber verantwortlich – auch wenn der Arbeitsplatz im Wohnzimmer steht.

Kannst du von zu Hause aus arbeiten?

Praktischer Tipp

Auch wenn kein Anspruch besteht: Ein Verbot muss sachlich begründet sein und darf nicht diskriminierend erfolgen. In der Praxis lohnt es sich, das Gespräch zu suchen und individuelle Lösungen auszuhandeln – etwa Teil-Homeoffice oder flexible Arbeitszeiten. Auch sind Abmachungen möglichst schriftlich festzuhalten, um Streit zu vermeiden.

***

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.

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Kommentare

User #2457 (nicht angemeldet)

Home Office in der Schweiz? Noch nie erlebt. Nur unser Chef macht das ab und zu, aber er darf ja alles.

User #4914 (nicht angemeldet)

Mein Chef in der Bundesverwaltung hat es mir auch verboten. Er misstraut generell allem was gut für die MA ist. Er kontrolliert MA mit banalen Anrufen, Chatnachrichten und schaut ob der Status in Teams grün ist. Ein richtiger Kontrollfreak.

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