Rechtsschutz: 3 wichtige Rechtstipps für dein Studium
Zu Beginn des Studiums stellen sich grundlegende Fragen: Was muss man bei Mietverträgen, Nebenjobs und im Krankheitsfall beachten? Wir geben einen Überblick.

Das Wichtigste in Kürze
- Studienbeginn – und plötzlich tauchen viele Fragen auf.
- Wie läuft das mit der Miete? Was ist beim Nebenjob erlaubt?
- Wir bringen Licht ins Dunkel.
Endlich Semesterbeginn! Neue Stadt, neue Leute – und viele rechtliche Fragen. Ob Studentenwohnheim, Nebenjob oder Krankmeldung: Auch als Student:in hast du klare Rechte. Diese drei Tipps helfen dir, Ärger gleich von Anfang an zu vermeiden.
1. Im Studentenwohnheim gilt Mietrecht
Auch wenn es nur ein WG-Zimmer oder ein Platz im Studentenwohnheim ist: Du bist Mieterin oder Mieter mit allen Rechten.
2. Nebenjob? Arbeitsrecht gilt auch hier
Viele Studierende arbeiten nebenbei im Stundenlohn. Wichtig zu wissen: Du hast Anspruch auf Ferienlohn und Lohnfortzahlung bei Krankheit – auch im Stundenlohn. Oft wird das Feriengeld direkt in Prozenten ausbezahlt. Fehlt dieser Zuschlag auf deinem Vertrag, solltest du nachhaken.
3. Krank während des Semesters
Wer wegen Krankheit nicht an Prüfungen oder Vorlesungen teilnehmen kann, sollte sofort ein Arztzeugnis einreichen. Universitäten haben klare Fristen, sonst gilt die Prüfung als nicht bestanden. Auch beim Nebenjob brauchst du ein Zeugnis, wenn und ab diesem Zeitpunkt wo der Arbeitgeber das verlangt.
Auch im Studium hast du Rechte – bei Miete, Arbeit und Krankheitsfällen. Lies Verträge genau, bewahre Belege auf.
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.