Noch Sommerpneus drauf? So wird es richtig teuer!
Sommerreifen im Schnee: Warum Schweizer Autofahrer trotz fehlender Pflicht das Billett, Kasko-Leistungen und Tausende Franken riskieren.

Der erste Schnee färbt die Schweizer Alpenpässe weiss, doch auf unzähligen Felgen stecken noch immer Sommerpneus. Im europäischen Ausland greift längst die situative Pflicht, bei winterlichen Verhältnissen zwingend entsprechend bereift zu rollen.
Zwischen Genfersee und Bodensee wiegen sich Automobilisten dennoch in einer trügerischen juristischen Gelassenheit. Das Schweizer Strassenverkehrsgesetz (SVG) kennt tatsächlich kein festes Datum für den saisonalen Wechsel auf Winterräder.
Allerdings schreibt Artikel 29 unmissverständlich ein in jeder Hinsicht vollkommen betriebssicheres Fahrzeug vor. Klassische Sommerreifen verhärten bei Temperaturen unter sieben Grad Celsius deutlich und verlieren massiv an Traktion.
Teure Folgen ab dem ersten Meter
Auf festgefahrener Schneedecke verlängert sich der Bremsweg aus Tempo 50 drastisch von rund 25 auf über 55 Meter. Wer bei winterlichen Strassenverhältnissen den Verkehrsfluss behindert, kassiert umgehend eine offizielle Ordnungsbusse der Polizei.
Dieser vermeintliche Bagatellbetrag von 100 Schweizer Franken bildet in der Praxis jedoch erst den harmlosen Auftakt. Kollidiert ein unpassend bereiftes Fahrzeug auf eisiger Piste, eskaliert die finanzielle Lage schlagartig.
Schweizer Assekuranzen wie die Mobiliar oder Zurich prüfen das Profil nach einer Havarie mit forensischer Akribie. Fahrten mit Sommerpneus auf Schnee werten eidgenössische Schadensexperten fast ausnahmslos als grobe Fahrlässigkeit.
Die Kaskoversicherung kürzt rigoros
Die Vollkaskoversicherung kürzt ihre Auszahlungen in solchen Fällen gerne um 20 bis 50 Prozent. Bei einem modernen Schweizer Premium-SUV bedeutet dieser Abzug schnell einen schmerzhaften Verlust von über 40'000 Franken.
Selbst ein vertraglich vereinbarter Grobfahrlässigkeitsschutz greift bei derart gravierenden Pflichtverletzungen vor Gericht meist nicht mehr. Noch verheerender wirkt sich dieses leichtsinnige Versäumnis auf fremde Sach- und schwerwiegende Personenschäden aus.
Die Motorfahrzeughaftpflicht muss gegenüber geschädigten Dritten zwar zunächst für die gesamte Schadenssumme geradestehen. Artikel 65 des Strassenverkehrsgesetzes verpflichtet die Gesellschaften anschliessend jedoch zum kompromisslosen Regress.
Die gnadenlose Regressfalle der Haftpflicht
Die Assekuranz fordert immense Beträge direkt vom fehlbaren Fahrzeughalter auf dem Zivilweg zurück. Werden Passanten oder Insassen verletzt, klettern die Rückforderungen für Pflegekosten rasch in sechsstellige Höhen.
Aus einer versäumten Werkstattrechnung für Neupneus erwächst so im Extremfall ein existenzbedrohender Schuldenberg. Parallel zur finanziellen Schieflage schaltet sich unverzüglich das kantonale Strassenverkehrsamt in das Geschehen ein.
Ein Unfall auf schneebedeckter Fahrbahn mit Sommerausrüstung gilt juristisch fast immer als grobe Verkehrsregelverletzung. Die zuständige Administrativbehörde kennt hier keinen Spielraum.
Ausweisentzug und hohe Strafen
Der gesetzlich verankerte Entzug des Führerausweises beträgt in solchen Fällen zwingend mindestens drei Monate. Dazu summieren sich amtliche Verfahrenskosten und Strafbefehle auf zusätzliche 2'000 bis 5'000 Schweizer Franken.
Kantonale Instanzen stufen das Fahren mit Sommerpneus bei Schneefall kompromisslos als massive Gefährdung der Verkehrssicherheit ein.







