AirCar: 2026 soll Marktstart sein
Ein visionäres Fahrzeug, das sich per Knopfdruck vom Sportwagen in ein Flugzeug verwandelt. Ist das AirCar die Zukunft der Mobilität oder nur Wunschdenken?

Das Konzept des «fliegenden Autos» ist ein archetypischer Traum der Science-Fiction, der eine Zukunft ohne Verkehrsstaus verspricht. Klein Vision, ein slowakisches Unternehmen, hat mit seinem AirCar einen der ernsthaftesten Versuche unternommen, diesen Traum in die Realität umzusetzen.
Das AirCar wird von der Firma selbst als eine «Fusion aus zertifizierter Luftfahrttechnik und fortschrittlichem Automobildesign» beschrieben. Es soll das Potenzial haben, den «Mittelstreckenverkehr für immer zu verändern».
Die Grenzen zwischen privatem Pkw und Flugzeug sollen verschwimmen und eine neue Dimension der persönlichen Mobilität schaffen.
Abgrenzung des AirCar
Das AirCar ist ein sogenanntes «roadable aircraft» oder «strassentaugliches Flugzeug». Es ist ein Starrflügler, der eine Start- und Landebahn benötigt, um abzuheben und aufzusetzen.
Seine Flugfunktionalität basiert auf konventioneller Aerodynamik mit ausfahrbaren Flügeln und einem Heck. Im Gegensatz dazu entwickeln die meisten gut finanzierten Start-ups wie Xpeng AeroHT, Lilium, und Joby Aviation sogenannte eVTOLs (electric Vertical Take-off and Landing).

Diese Fahrzeuge funktionieren eher wie grosse Drohnen und können dank mehrerer elektrischer Motoren und Propeller senkrecht starten und landen. Sie benötigen keine Startbahn, sondern spezielle Landeplätze, sogenannte «Vertiports».
Markteinführung und Preisstrategie
Klein Vision hat sich zum Ziel gesetzt, den AirCar Anfang 2026 auf den Markt zu bringen. Dieses ambitionierte Zeitfenster deckt sich mit den Ankündigungen mehrerer Wettbewerber im Bereich der urbanen Luftmobilität.
Der Hersteller gab bekannt, dass der Preis des Fahrzeugs, je nach Ausstattung und Spezifikationen, zwischen $800,000 und $1 Million liegen wird. Für das kommende Produktionsmodell, den AirCar 2, wird die Preisspanne auf bis zu $1.2 Millionen erweitert, abhängig von Motorisierung und Luxusausstattung im Cockpit.
Das Unternehmen hat auch bereits einen Lizenzvertrag zur Produktion des Fahrzeugs in einem geografisch begrenzten Gebiet abgeschlossen.
Design und Wandlungsmechanismus
Der patentierte Transformationsprozess, der über einen einzigen Knopfdruck am Lenkrad gesteuert wird, ist vollautomatisch. Dabei fahren die Flügel ein und das Heck faltet sich ein, wodurch die Länge des Fahrzeugs von 7 auf 5 Meter und die Flügelspannweite auf nur 2 Meter reduziert werden.

Diese kompakte Grösse ermöglicht es dem AirCar, auf der Strasse wie ein herkömmliches Auto zu fahren und auf einem normalen Parkplatz zu parken. Im Flugmodus hingegen verhält sich das Fahrzeug nach Angaben des Unternehmens wie ein konventionelles Flugzeug ohne Kompromisse.
Die technischen Daten des AirCar Prototyps (V5) und des geplanten Serienmodells (AirCar 2) zeigen deutliche Unterschiede.
Leistungsdaten (Luft und Strasse)
Der aktuelle V5-Prototyp wird von einem 1.6-Liter-BMW-Motor angetrieben, der 140 PS leistet. Das geplante AirCar 2 soll einen leistungsstärkeren 300 PS starken ADEPT Airmotive Luftfahrtmotor erhalten.
Reichweite und Geschwindigkeit: Auch hier gibt es unterschiedliche Angaben. Das AirCar soll eine Gesamtreichweite von 1.000 km (500 + 500) und eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 190 km/h in der Luft haben.

Flugdaten: Das AirCar kann eine Höhe von ca. 2.440 m erreichen. Zukünftig sollen für das Serienmodell sogar bis zu rund 4.570 m angestrebt werden.
Ein wichtiger Aspekt ist die Startstrecke: Das Fahrzeug benötigt eine 300 Meter lange Startbahn zum Abheben.
Die rechtliche Situation in der Schweiz
Um das AirCar in der Schweiz betreiben zu können, sind sowohl eine Flugzulassung als auch eine Strassenzulassung erforderlich.
Flugzulassung: Für die Nutzung des Schweizer Luftraums ist in der Regel eine Sonderbewilligung des BAZL erforderlich, die für maximal zwei Monate pro Kalenderjahr erteilt wird. Für die dauerhafte Registrierung in der Schweiz muss der Halter des Luftfahrzeugs entweder Schweizer Bürger sein oder eine langfristige Aufenthaltsbewilligung besitzen.
Strassenzulassung: Für die Zulassung des AirCar beim kantonalen Strassenverkehrsamt muss das Fahrzeug eine Einzelprüfung durchlaufen. Erforderliche Dokumente sind unter anderem ein Versicherungsnachweis einer Schweizer Gesellschaft, Fahrzeugpapiere, Zollformulare sowie Nachweise über die Einhaltung der Schweizer Abgas- und Lärmvorschriften.