Zwei abgewiesene Asylsuchende müssen Lehre in Obwalden abbrechen
Nothilfe statt Lehrlingslohn: Zwei junge Eritreer dürfen im Kanton Obwalden ihre berufliche Ausbildung nicht weiterführen, nachdem ihre Asylgesuche abgewiesen wurden.

Das Bundesverwaltungsgericht habe das Asylgesuch letztinstanzlich abgewiesen, damit verfügten die beiden Männer seit dem 4. Januar 2019 nicht mehr über ein rechtmässiges Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Eine Arbeitsberechtigung sei jedoch an diese Vorgabe geknüpft, teilte der Regierungsrat am Freitag mit. Der Kanton könne keine neue Beschäftigungsbewilligung ausstellen, ohne gegen das Gesetz zu verstossen.
Ein «Komitee für Menschenwürde im Asyl» wollte mittels einer Petition erreichen, dass die beiden Eritreer ihre Lehre in einem Metallbaubetrieb in Kägiswil beenden können. Die Betroffenen leben seit rund vier Jahren in der Schweiz, hatten im Sommer ihre Ausbildung angetreten und haben Arbeitsverträge bis 2020 respektive 2022.
Der Regierungsrat anerkenne, dass die beiden Personen aktiv eine Berufsausbildung angestrebt und diese motiviert vorangetrieben haben. Ihm sei auch bewusst, dass sie nun in die Nothilfe fallen, weil mit dem abschlägigen Asylentscheid und der Wegweisung ein Arbeitsverbot verbunden ist.
Das habe Kostenfolgen für den Kanton und die Gemeinde sowie betrieblichen Auswirkungen für den Arbeitgeber der beiden eritreischen Staatsangehörigen. Trotzdem müsse sich die Regierung an rechtsstaatlichen Grundsätze und geltenden Gesetze halten.
Interpellation hängig
In der Sache hat die Obwaldner CSP eine Interpellation eingereicht. Trotz der gesetzlichen Richtlinien erachten die Unterzeichner ein Engagement der Regierung als notwendig. Sie wollen daher vom Regierungsrat wissen, ob dieser bereit sei, sich zur aktuellen Situation zu äussern und welche Möglichkeit er sehe, um sich für die beiden Lehrlinge einzusetzen.
Denn einerseits sei eine Zwangsausschaffung nach Eritrea nicht möglich, weil ein dafür nötiges Abkommen fehle. Anderseits wäre es laut den Interpellanten wichtig, den jungen Männern im Hinblick auf eine Rückkehr in ihre Heimat eine Ausbildung mit auf den Weg zu geben.