Zürcher Parlament folgt bei Steuerreform dem SVP-Finanzdirektor
Das Zürcher Kantonsparlament hat am Montag die kantonale Umsetzung der Steuerreform des Bundes in erster Lesung beraten.

Die Parlamentarier folgten weitestgehend der Vorlage von Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) - wie zuvor schon die Mehrheit der vorberatenden Kommission.
In der sechsstündigen Beratung kam kein einziger Minderheitsantrag durch, weder von links noch von rechts. Somit werden weder die Familienzulagen erhöht, noch die vorgesehenen Steuererleichterungen für Firmen gekürzt.
Auch wird die von der Regierung in Aussicht gestellte zweite Steuersenkungsetappe nicht bereits jetzt im revidierten Gesetz festgeschrieben. Und die Landeskirchen dürfen weiterhin mit einer finanziellen Übergangsregelung rechnen.
Obligatorisches Referendum ausgelöst
Wichtigste Änderung gegenüber der Regierungsvorlage ist auf Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission eine Steueränderung für sogenannte Korporationen mit Teilrechten. In der Regel handelt es sich dabei um Forstbetriebe, die bisher in den Genuss einer Ausnahmeregelung kamen. Deren Kapital wurde bisher tiefer besteuert als das anderer Unternehmen - mit 0,15 Promille anstatt mit 0,75.
Das Parlament beschloss nun mit 109 zu 62 Stimmen, die Korporationen in Zukunft wie alle anderen Firmen zu besteuern. Obwohl die Forstbetriebe volkswirtschaftlich ohne Bedeutung sind, muss die ganze Steuervorlage deswegen nun zwingend dem obligatorischen Referendum unterstellt werden. Dies, weil es sich bei der Änderung um eine Steuererhöhung handelt.
Eckpunkte wie gehabt
Die weiteren Eckpunkte der Zürcher Umsetzung bleiben aber wie gehabt: Die Gewinnsteuer wird vorerst von 8 auf 7 Prozent gesenkt. Zudem können Unternehmen über Steuersparinstrumente eine Ermässigung von maximal 70 Prozent geltend machen.
Vorgesehen sind etwa Abzüge für Eigenfinanzierungen, Eigenkapital sowie Forschung und Entwicklung. Dividenden werden nur mit 50 Prozent besteuert und von Gewinnen aus Patenten müssen nur 10 Prozent versteuert werden.
Die Linke kritisierte im Rat erfolglos, der Kanton setzte nicht nur alle vom Bund zur Verfügung gestellten Steuersparinstrumente ein, sondern reize sie auch noch voll aus. Gleichzeitig fehle eine soziale Abfederung vollständig.
Regelwerk mit Augenmass
Finanzdirektor Ernst Stocker verteidigte die Vorlage als «Regelwerk mit Augenmass». Auch bei deren Annahme bleibe der Kanton Zürich ein Hochsteuerkanton für Unternehmen und ein Tiefsteuerkanton für breite Bevölkerungskreise.
Das Ziel der Regierung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons auch nach der Steuerreform zu erhalten. Eine Abwanderung von Unternehmen soll verhindert werden, insbesondere von Statusgesellschaften. Bei letzteren handelt es sich um Unternehmen, die international tätig sind und nur gewisse Konzernaktivitäten in der Schweiz bündeln.
Im nächsten Schritt werden die Beschlüsse des Parlaments von der Redaktionskommission in der Gesetzesvorlage festgeschrieben. Danach folgt die zweite Lesung im Parlament. Voraussichtlich im September dürfte sich dann die Stimmbevölkerung zur Steuerreform äussern.
Vorher, im Mai, wird noch national über die übergeordnete Vorlage abgestimmt, die Steuerreform und AHV-Finanzierung (Staf) des Bundes. Sollte hier ein Nein resultieren, wird die Zürcher Umsetzung obsolet.