Urner Landrat will das Majorz-Prinzip ausweiten

Im Kanton Uri sollen künftig weitere Gemeinden nach dem Mehrheits-Modus ihre Landrats-Mitglieder wählen.

Archiv (Symbolbild)
Archiv (Symbolbild) - Der Bundesrat

Das Parlament hat am Mittwoch bei der Beratung des Wahlgesetzes einen Antrag der Justizkommission gutgeheissen und die Schwelle für das Majorz-Prinzip gesenkt.

Der Antrag der vorberatenden Kommission, wonach die Kantonsverfassung so zu ändern sei, dass künftig nur noch für Gemeinden, denen fünf oder mehr Landräte zustehen, das System der Verhältniswahl gilt, kam mit 43 zu 17 Stimmen bei einer Enthaltung durch. Damit würden de facto vier neue Majorz-Gemeinden entstehen. Bislang liegt die Schwelle bei drei Landräten, was acht Urner Gemeinden zu Proporzgemeinden macht.

Wegen eines Bundesgerichtsentscheid muss der Kanton den Wahlmodus bis zur nächsten Gesamterneuerungswahl des Landrats im Jahr 2020 ändern. Denn in den acht Gemeinden, in denen heute die Proporzwahl gilt, hat wegen der unterschiedlichen Grösse der Wahlkreise nicht jede Stimme den gleichen Erfolgswert. Für diese will die Regierung den «Doppelten Pukelsheim» einführen.

Die bisherigen Proporzwahlen hätten aber gezeigt, dass die Zugehörigkeit zu Parteien in Uri von tiefer Bedeutung sei, begründete Kommissionssprecher Andreas Bilger (CVP) den Antrag. In den Gemeinden fehlten diverse Ortsparteien, die vorhandenen würden stetig an Bedeutung und Mitgliedern verlieren.

Fehlende Parteien und tiefe Bevölkerungszahl

Der Kompromiss-Vorschlag verhindere nicht die Einführung des Doppelten Pukelsheim. Er soll aber nur in den grossen Gemeinden zur Anwendung kommen. Die Justizkommission sei überzeugt, dass der Kompromiss vor Bundesgericht Bestand halten würde, zumal die Kriterien der tiefen Bevölkerungszahl und untergeordneten Bedeutung der Parteien in den kleinen Gemeinden gegeben seien.

Unterstützung erhielt der Antrag von CVP und FDP, das Parlament werde besonders in kleinen Gemeinden nach Köpfen gewählt, lautete hier die Begründung. Grossmehrheitlich für die Vorlage der Regierung, die nicht an der Zahl der Proporzgemeinden rütteln will, hatte sich die SVP ausgesprochen. Sie gab den Zeitdruck zu bedenken.

Das Vorgehen der bürgerlichen Parteien und der Justizkommission sei «lausbübisch», hatte die Fraktion SP/Grüne bemängelt. Ihr Sprecher vermutete eine Trotzreaktion, weil man den Doppelten Pukelsheim auf möglichst wenige Gemeinden anwenden wolle. Das Urner Stimmvolk habe 2012 eine flächendeckenden Einführung des Majorz-Systems abgelehnt, dies wolle die Kommission nun über die Hintertür erreichen. Der Anteil an politischer Partizipation würde für kleine Parteien geschmälert.

Die Fraktion kritisierte weiter, das Vorgehen der Kommission sei gar nicht zulässig, weil sie im Geschäft der Gesetzesänderung eine Verfassungsänderung verstecke. Sylvia Läubli (SP) befürchtete ein Chaos bei der Volksabstimmung, wenn ihre Partei gleichzeitig ein Ja zum Doppelten Pukelsheim und ein Nein zur Ausweitung des Majorz-Prinzips verteidigen müsse, zumal auch kein sachlicher Zusammenhang bestehe. Ihr Antrag auf Rückweisung des Kommissionsantrags scheiterte aber klar.

«Auf der sicheren Seite»

Erfolglos hatte Justizdirektorin Heidi Z'graggen gewarnt, die Regierung sei mehr als skeptisch gegenüber dem Antrag der Kommission. Sie stützte sich einerseits auf das Bundesgerichtsurteil und ein Rechtsgutachten. Man dürfe nicht leichthin annehmen, dass Parteistrukturen fehlten. Immerhin sei in den letzten Jahren danach gewählt worden.

Der Vorteil der Regierungsvorlage sei, dass sie nicht von der Bundesversammlung gewährleistet werden müsse. Zudem könne das Anfechtungsrisiko ausgeschlossen werden. «Mit der Vorlage des Regierungsrates sind sie auf der sicheren Seite», sagte Z'graggen.

Der Rat verzichtete auf eine zweite Lesung. Die Änderung des Proporzgesetzes segnete er mit 54 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Somit kommt die Vorlage nun direkt vors Volk. Die Abstimmung dürfte im Mai stattfinden.

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