Neue Aufgabenverteilung
Verwaltung
Verwaltung (Symbolbild). - Der Bundesrat

Die Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit des Zürcher Kantonsrates (ABG) hat untersucht, ob die Strukturen und Abläufe bei den Hochschulen und Spitälern die Anforderungen an ein «rechtmässiges, wirtschaftliches und effizientes Beschaffungswesen» erfüllen. Die Kommission ist zwar recht zufrieden, hat aber dennoch einige Verbesserungsvorschläge.

Untersucht wurden sechs verselbstständigte Anstalten des Kantons, die ihr Beschaffungswesen grundsätzlich autonom organisieren: das Universitätsspital Zürich, das Kantonsspital Winterthur, die Universität Zürich, die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, die Zürcher Hochschule der Künste und die Pädagogische Hochschule Zürich.

Das Beschaffungswesen sei von erheblicher Bedeutung für die Anstalten, für den Kanton als ihren Träger und für die Volkswirtschaft, teilte die ABG am Donnerstag mit. Die kantonalen Hochschulen und Spitäler beschaffen Waren und Dienstleistungen für fast eine Milliarde Franken pro Jahr.

Gemäss Mitteilung verfügen die Anstalten «im Grossen und Ganzen» über geeignete Strukturen und Abläufe, um ihre anspruchsvollen Aufgaben im Beschaffungswesen zu lösen. Auch sei bei ihren Leitungsorganen ein Bewusstsein für die Bedeutung und die Risiken des Beschaffungswesens vorhanden, heisst es weiter.

«Bisher allzu zurückhaltend»

Auch wenn die Anstalten ihre Aufgaben im Beschaffungswesen insgesamt gut lösen, bestehen für den Kanton als Träger «unweigerlich finanzielle und reputationsmässige Risiken». Der Regierungsrat muss diese Risiken im Rahmen seiner allgemeinen Aufsicht über die Anstalten im Auge zu behalten.

Diese Verantwortung nimmt der Regierungsrat nach Erkenntnissen der ABG «bisher allzu zurückhaltend wahr». Die Kommission empfiehlt ihm deshalb, seine Aufsicht «systematischer und mit geeigneten Instrumenten» wahrzunehmen. Diese sollen sowohl die Unabhängigkeit der Anstalten als auch die Interessen des Kantons und der Öffentlichkeit gewährleisten.

Die Kommission gibt jedoch nicht nur dem Regierungsrat Tipps, sondern auch einzelnen Institutionen. Ihrer Ansicht nach müssen die ZHAW und die ZHdK künftig wie die anderen Anstalten sicherstellen, dass Mitarbeitende in den Ausstand treten, wenn sie bei einer Beschaffung befangen sind.

Zudem sollten die Fachhochschulen sich mit potenziellen Partnern systematischer über mögliche Beschaffungskooperationen austauschen, um Synergien zu nutzen.

Alle Anstalten sollten zudem ihre Mitarbeitenden verstärkt darauf aufmerksam machen, dass sie sich bei Missbrauchsverdacht zu Beschaffungsverfahren an die kantonale Ombudsperson wenden können.

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