Konkursite SkyWork Airlines: Nun können sich Gläubiger melden
Im Konkursverfahren der Regionalfluggesellschaft SkyWork Airlines können Gläubiger ihre Forderungen einreichen

Im Konkursverfahren rund um die pleite gegangene Berner Regionalfluggesellschaft SkyWork Airlines können nun die Gläubiger ihre Forderungen einreichen. Bis Ende Februar haben sie dafür Zeit, wie das Konkursamt Bern-Mittelland am Dienstag mitteilte.
Den sogenannten Schuldenruf publiziert das Konkursamt am (morgigen) Mittwoch im Schweizerischen Handelsamtsblatt und im Amtsblatt des Kantons Bern.
Auf der speziell für die Abwicklung des Konkurses eingerichteten Internetseite www.skywork-konkurs.ch gibt es spezifische Informationen für Passagiere, die ihre Forderungen einreichen wollen. Weitere Infos finden diese auf der Internetseite des Bundesamts für Zivilluftfahrt.
Wie das Berner Konkursamt weiter mitteilte, wird der Konkurs im sogenannten summarischen Verfahren durchgeführt. Dieses Verfahren wird dann gewählt, wenn die Verhältnisse einfach sind oder die Firma nicht mehr viele Vermögenswerte aufweist. Das geht aus einer Beschreibung des Konkursablaufs auf der Internetseite der Eidgenossenschaft hervor.
Es ist die häufigste Art des Konkurses. Das zweite mögliche Verfahren ist das ordentliche Konkursverfahren und wird viel seltener durchgeführt, etwa bei Grosspleiten.
Grounding Ende August
SkyWork stellte den Flugbetrieb Ende August des vergangenen Jahres ein. Die Gesellschaft musste wegen Überschuldung den zuständigen Konkursrichter benachrichtigen. Eine Woche nach dem Grounding wurde der Konkurs eröffnet. Das Berner Konkursamt teilte am 6. September mit, es habe Sicherungsmassnahmen sowie die Inventur der Konkursmasse eingeleitet.
Damals bat das Konkursamt die Gläubiger, die Forderungen noch nicht anzumelden. Vom Grounding waren rund 11'000 Passagiere betroffen. Mehrere Schweizer Fluggesellschaften boten den wegen des SkyWork-Groundings Gestrandeten vergünstigte Flugtickets für ihre Rückreise an.






