Ein Architekturprofessor der ETH Zürich ist vom Vorwurf der sexuellen Belästigung entlastet worden. Zu diesem Schluss ist eine Disziplinaruntersuchung gekommen.
Konferenztisch (Symbolbild)
Konferenztisch (Symbolbild) - Keystone

Er verlässt die Hochschule auf eigenen Wunsch. Dem Professor hat aber laut dem Untersuchungsführer gegen den Compliance Guide, die Verhaltensregeln der ETH Zürich, verstossen, wie die Hochschule am Dienstag mitteilte. Der Mann habe es versäumt, seine persönlichen und beruflichen Beziehungen adäquat zu trennen.

Der Professor verlässt Ende Juli die ETH Zürich - auf eigenen Wunsch. Als Grund soll er die lange Verfahrensdauer und die damit verbundene persönliche und berufliche Belastung angegeben haben. Die Hochschule entbindet ihn auf sein Ersuchen bis Ende Semester von der Lehrtätigkeit, damit er seine Forschungsprojekte abschliessen kann.

Mit seinem Entschluss die ETH Zürich zu verlassen, sei der Professor personalrechtlichen Massnahmen zuvorgekommen, sagte ETH-Präsident Joël Mesot in einem Interview auf dem Portal der Hochschule.

Weitere Informationen zum Fall könne die ETH Zürich aus rechtlichen Gründen nicht geben. Eine Disziplinaruntersuchung sei ein personalrechtliches Verfahren, dessen Abschlussbericht nicht veröffentlicht werde.

Die ETH hatte die Disziplinaruntersuchung im September 2018 eingeleitet. Sie wurde durch einen externen unabhängigen Untersuchungsführer geführt.

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