AHV-Steuervorlage: Schaffhausen will familienfreundliche Umsetzung

Der Kanton Schaffhausen plant eine Steuerreform, von der Wirtschaft und Familien profitieren. Die Gesamtsteuerbelastung für alle Unternehmen soll 12 bis 12,5 Prozent betragen.

Bildung (Symbolbild)
Bildung (Symbolbild) - Keystone

Gleichzeitig werden die natürlichen Personen durch einen Versicherungsabzug, eine Steuergutschrift und höhere Kinderzulagen entlastet.

Der Kanton Schaffhausen ist vom Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (Staf), über das am 19. Mai abgestimmt wird, besonders stark betroffen. Denn der Anteil der Statusgesellschaften ist hier deutlich höher als in den meisten anderen Kantonen, wie Finanzdirektorin Cornelia Stamm Hurter (SVP) am Freitag vor den Medien erklärte.

In Schaffhausen gibt es 392 Statusgesellschaften, die mit rund 64 Millionen Franken fast die Hälfte der gesamten Steuereinnahmen der juristischen Personen entrichten. Ausserdem bieten sie rund 3200 Arbeitsplätze, so dass nochmals bis zu 20 Millionen Franken Steuereinnahmen von Arbeitnehmenden hinzukommen.

Private Steuerzahlende werden entlastet

Ein Wegzug der Statusgesellschaften würde den Kanton also hart treffen. Mit seiner Vorlage zur Umsetzung der Staf will der Regierungsrat die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons erhalten. Gleichzeitig sollen auch Private im Umfang von 8,3 Millionen Franken entlastet werden.

So wird der Versicherungsabzug erhöht, was sich individuell mit 200 bis 1250 Franken bemerkbar machen wird. Neu gibt es eine Steuergutschrift von 320 Franken pro Kind und Jahr und mit einer weiteren Vorlage werden die Kinder- und Ausbildungszulagen um 30 beziehungsweise 40 Franken erhöht.

Alle Unternehmen gleich behandeln

Für Unternehmen gilt, dass sie in Zukunft alle gleich behandelt werden. Statusgesellschaften müssen mehr, alle anderen weniger bezahlen. Bislang liegen Statusgesellschaften bei rund 8,7 Prozent, ordentlich besteuerte Unternehmen bei 16 Prozent.

Der Gewinnsteuersatz wird von heute 5 Prozent auf 2,7 Prozent gesenkt. Die effektive Steuerbelastung liegt damit neu bei 12 bis 12,5 Prozent. Die Reduktion des Gewinnsteuersatzes erfolgt gestaffelt: in den ersten fünf Jahren beträgt er 3,95 Prozent, ab dem sechsten Jahr 2,7 Prozent.

Ausserdem gibt es verschiedene weitere steuerliche Massnahmen wie die Angleichung des Kapitalsteuersatzes, die Einführung einer Patentbox und die Begünstigung von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen. Letztere gilt erst ab dem 6. Jahr nach Inkrafttreten der Steuergesetzrevision.

Finanziell tragbar

Weil die Steuerbelastung für ordentlich besteuerte Unternehmen sinkt, sollen zur Gegenfinanzierung die Dividenden höher besteuert werden. Zudem werden Mindereinnahmen bei den ordentlichen Gesellschaften durch Mehrerträge bei den Statusgesellschaften ausgeglichen und die Kantone erhalten einen höheren Anteil an der direkten Bundessteuer.

Der Regierungsrat geht davon aus, dass die Steuerreform für den Kanton finanziell beinahe neutral ausfällt. Für die Gemeinden gibt es sogar ein leichtes Plus von 2,4 Millionen Franken während der ersten fünf Jahre und von 4,7 Millionen Franken ab dem sechsten Jahr.

Der Kantonsrat wird die Vorlage nun beraten und im September darüber entscheiden. Eine allfällige Volksabstimmung könnte dann im November stattfinden. In Kraft treten soll das neue Steuergesetz am 1. Januar 2020.

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