Der Fall des Tierquälers aus dem thurgauischen Hefenhofen beschäftigt die Behörden und Gerichte schon seit über 15 Jahren Jahren.
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Im August 2017 überstürzten sich die Ereignisse um den Pferdehändler. Hier eine Chronologie:

29. Mai 2008: Das Bezirksgericht Arbon verurteilt den Tierhalter wegen Tierquälerei, Drohung und weiterer Delikte zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen. Er soll ein Jungpferd zu Tode gequält und Menschen mit dem Tod bedroht haben. Richter und Tierschützer fordern ein Tierhalteverbot für den damals 40-Jährigen. Das Urteil wird 2009 vom Thurgauer Obergericht und 2010 vom Bundesgericht bestätigt.

2013: Die Behörden verbieten dem Pferdehändler, mehr als 60 Tiere zu halten. Dieses Teil-Verbot ist rechtskräftig, es wurde vom Tierhalter aber nicht eingehalten.

2014: Ein totales Tierhalteverbot wird ausgesprochen. Dagegen wehrt sich der Tierquäler durch alle Instanzen und erhält Mitte 2016 vor Bundesgericht Recht - wegen Verfahrensfehlern.

3. August 2017: Der «Blick» macht die katastrophalen Zustände auf dem Hof des Pferdehändlers publik - mit Fotos, die eine ehemalige Mitarbeiterin aufgenommen hat. 13 Pferde sollen auf dem Hof verendet sein. Die Mitarbeiterin hat Anzeige gegen den Tierquäler erstattet.

4. August 2017: Der Kanton setzt eine Task-Force unter dem Vorsitz von Regierungsrat Walter Schönholzer ein, die sich mit dem Fall Hefenhofen befasst und über die nächsten Schritte entscheidet.

7. August 2017: Die Polizei nimmt den mehrfach vorbestraften Pferdehändler in Gewahrsam. Bei einem Grosseinsatz auf dem Hof werden rund 250 Pferde, Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen und Lamas beschlagnahmt und in den folgenden Tagen weggebracht.

9. August 2017: Der Verein gegen Tierfabriken (VgT) und der Thurgauer Tierschutzverband reichen gegen Kantonstierarzt Paul Witzig Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauchs ein. Sie werfen dem Veterinäramt vor, es habe den mehrfach vorbestraften Tierhalter jahrelang gewähren lassen. Der VgT reicht auch gegen den zuständigen Regierungsrat Walter Schönholzer Anzeige ein.

August 2017: Rund 90 beschlagnahmte Pferde des Tierquälers werden in Schönbühl bei Bern vom Veterinärdienst der Armee gepflegt und in mehreren Auktionen verkauft.

15. August 2017: Die Thurgauer Regierung setzt eine externe Kommission unter dem Vorsitz des Zuger alt Regierungsrats Hanspeter Uster ein. Diese soll den Vollzug des Tierschutzes im Kanton Thurgau kritisch analysieren.

16. August 2017: Die Regierung räumt Fehler im Umgang mit dem Tierquäler von Hefenhofen ein. Die Vorkommnisse würden schonungslos und systematisch analysiert, verspricht Regierungsrat Walter Schönholzer im Grossen Rat.

25. Januar 2018: Gegen Regierungsrat Walter Schönholzer darf kein Strafverfahren eröffnet werden. Das Büro des Grossen Rats erteilt die nötige Ermächtigung nicht; es sieht politische Gründe für die Anzeige des VgT gegen Schönholzer.

31. Oktober 2018: Die externe Untersuchungskommission unter Hanspeter Uster kommt in ihrem Bericht zum Schluss, dass im Fall Hefenhofen durch Fehleinschätzungen und Fehlentscheide auf verschiebenen Ebenen ein wirksamer Tierschutz-Vollzug verhindert wurde. Auch die Regierung räumt Fehler ein und kündigt Verbesserungen an. Personelle Konsequenzen hat der Fall nicht.

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