Das Gericht verurteilt einen 41-jährigen Mann aus Nidwalden, da er sich der mehrfachen Pornographie schuldig gemacht hat.
Suret
Ein Polizeiauto. - Polizei
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Einer Behandlung unterziehen muss sich ein 41-jähriger Mann aus dem Kanton Nidwalden, nachdem er sich der mehrfachen Pornografie schuldig gemacht hat. Das Kantonsgericht verhängte eine unbedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten, schob diese aber zu Gunsten der ambulanten Massnahme auf.

Das Urteil kam im abgekürzten Verfahren zustande, wie aus dem Dispositiv hervorgeht, das das Gericht am Donnerstag veröffentlichte. Beim Beschuldigten hatte die Polizei 2017 eine Hausdurchsuchung durchgeführt und auf seinem Computer über tausend verbotene Dateien gefunden.

Laut der Anklageschrift handelte es sich dabei mehrheitlich um Bilder und Filme, die Kinderpornografie zeigten. Auch waren 21 Aufnahmen dabei, die sexuelle Handlungen zwischen Mensch und Tier zum Inhalt hatten.

Weil er diese auf seinem Computer gespeichert und im Internet auch anderen Personen zugänglich machte, habe der Mann sich der mehrfachen verbotenen Pornografie schuldig gemacht. Zudem stiess die Polizei in seinem Büro auf ein Klappmesser, das der Beschuldigte vor rund 20 Jahren als Souvenir in die Schweiz gebracht hatte und seither als Brieföffner benutzte. Damit beging er eine Widerhandlung gegen das Waffenrecht, für die er ebenfalls bestraft wurde.

Der Beschuldigte muss neben der Strafe die Verfahrenskosten tragen. Sie belaufen sich auf knapp 29'000 Franken.

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