Der 34-Jährige, der wegen vorsätzlicher Tötung und Störung des Totenfriedens am Dienstag vor dem Bezirksgericht steht, will nicht in die psychiatrische Klinik.
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Der Mann soll seine WG-Mitbewohnerin erwürgt haben.

Nicht nur eine stationäre Massnahme ist seiner Meinung nach unnötig. Der Mann will auch nichts wissen von seiner ambulanten Therapie oder von Medikamenten. Er sei völlig gesund. Überdies wolle er sich von seinem Verteidiger trennen, erklärte er bei der Befragung.

Da es sich um einen amtlichen Verteidiger handle, könne er das nicht bestimmen, belehrte ihn jedoch der Gerichtspräsident. Worauf der Beschuldigte sagte, es werde sich schon eine Lösung finden. Er habe zudem keine Lust, zurechtgewiesen zu werden.

In der Befragung vergriff sich der Beschuldigte immer wieder im Ton. Seine Antworten waren herrisch und rechthaberisch. Wiederholt bestritt er kategorisch, in der Untersuchung dies oder jenes gesagt zu haben. Immer wieder zitierte der Gerichtspräsident daraufhin die entsprechenden Aktenstellen.

Der Beschuldigte soll im September 2016 in einer Sozialwohnung in Zürich seine WG-Mitbewohnerin getötet haben. Gemäss Anklage würgte er sie zu Tode. Danach soll er sich an der Leiche sexuell vergangen haben und versucht haben, die Tat zu vertuschen, indem er ein Springseil auf ihr drapierte.

Die Staatsanwaltschaft will den Mann für schuldunfähig erklären und in einer psychiatrischen Klinik unterbringen.

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