Vernehmlassungen zur Alterspolitik eröffnet
Der Regierungsrat hat Berichte zur Alterspolitik und angepasste Leitlinien zur Kenntnis genommen. Der Kanton Basel-Stadt verfolgt eine differenzierte Alterspolitik.

Die Lebensphase „Alter“ umspannt heute mehrere Jahrzehnte, vergleichbar mit der Familienphase. Sie betrifft verschiedene Generationen mit unterschiedlichen Bedürfnissen. Die ältere Bevölkerung ist zudem aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Gesundheit, Bildung und wirtschaftlicher Situation eine sehr heterogene Gruppe. Alterspolitik bedingt folglich eine differenzierte Betrachtungsweise. Entsprechend sind in der Alterspolitik zahlreiche Akteure tätig und unterschiedliche Rahmenbedingungen zu beachten.
Der Kanton unterscheidet in seiner Alterspolitik zwischen „Basel 55+“ mit Informationen und Angeboten für aktive ältere Menschen (Zielgruppe 55+) und der Alterspflegepolitik mit Angeboten für pflegebedürftige Personen (Zielgruppe 80+). Zu beiden Bereichen existieren schon länger Leitlinien.
Das Gesundheitsdepartement hat nun in Berichtsform eine Gesamtsicht erstellt, was der Kanton Basel-Stadt in der Alterspolitik unternimmt. Darin kommt die der Alterspolitik zugrundeliegende Haltung zum Ausdruck, und es wird der Rahmen und die Struktur der Aufgabenumsetzung im Kanton Basel-Stadt aufgezeigt. Die beiden Leitlinien wurden den aktuellen Gegebenheiten angepasst und umformuliert. Sie bringen die Grundsätze von Autonomie und Subsidiarität deutlicher zum Ausdruck und thematisieren den Zugang älterer Menschen zur digitalen Gesellschaft. Aufgrund des zunehmenden Anteils älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung gewinnt zudem das Thema „Wohnen im Alter“ an Wichtigkeit, was in mehreren umformulierten Aussagen sichtbar wird.
Sowohl Berichte wie auch Leitlinien gehen nun aufgrund der Tragweite der Alterspolitik in externe Vernehmlassungen. Das Gesundheitsdepartement möchte die Vernehmlassung nutzen, Rückmeldungen zum aktuellen Stand der Alterspolitik einzuholen und diese in die Basisdokumente einfliessen zu lassen.
Zweimonatige Vernehmlassung
In der zweimonatigen externen Vernehmlassung sind Nachbarkantone, die baselstädtischen Gemeinden, Parteien und Gewerkschaften im Kanton Basel-Stadt, Verbände und Partner sowie Seniorenorganisationen und weitere Kreise eingeladen, sich zu äussern.