Die Sozialversicherungsabkommen mit Serbien und mit Montenegro treten am 1. Januar 2019 in Kraft. Sie koordinieren die soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und den beiden Vertragsstaaten.
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Archiv (Symbolbild) - Der Bundesrat

Die Abkommen lösen das bisher zum einen mit Serbien, zum anderen mit Montenegro angewendete Abkommen mit dem ehemaligen Jugoslawien ab. Inhaltlich entsprechen sie den anderen von der Schweiz abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen. Sie richten sich nach den internationalen Standards zur Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit.

Die Abkommen gewährleisten insbesondere die Gleichbehandlung der Versicherten in den Bereichen der Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge und regeln die Auszahlung von Renten an Angehörige der Vertragsstaaten ins Ausland. Sie enthalten, wie alle Sozialversicherungsabkommen, welche die Schweiz in den letzten Jahren abgeschlossen hat, eine Klausel zur gegenseitigen Unterstützung bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch.

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