Das kantonale Verfassungsgericht hat eine Beschwerde gutgeheissen gegen einen Beschluss des Grossen Rates vom 10. Januar, der sie für rechtlich unzulässig erklärt hatte.
Konferenztisch (Symbolbild)
Konferenztisch (Symbolbild) - Keystone

Die baselstädtische Volksinitiative «Grundrechte für Primaten» kommt doch an die Urne. Das kantonale Verfassungsgericht hat eine Beschwerde gutgeheissen gegen einen Beschluss des Grossen Rates vom 10. Januar, der sie für rechtlich unzulässig erklärt hatte.

Das Verfassungsgericht hat mit Urteilsdatum vom 15. Januar die Initiative an den Regierungsrat zur Berichterstattung überwiesen, wie dem Kantonsblatt vom Mittwoch zu entnehmen ist. Den drei Beschwerdeführenden sprach es eine Parteientschädigung von gut 4000 Franken zu Lasten des Grossen Rates zu.

Lanciert hatte das kantonale Volksbegehren die «Denkfabrik» Sentience Politics; die nötigen 3000 Unterschriften waren rasch gesammelt. Die Initianten begründen ihr Volksbegehren mit der ihrer Ansicht nach ungenügenden schweizerischen Tiergesetzgebung, die Forschung an Primaten unter teils qualvollsten Bedingungen zulasse.

Der Grosse Rat hatte die Initiative mit 75 gegen eine Stimme bei 22 Enthaltungen für unzulässig erklärt. SP und Grünes Bündnis hatten den Zulässigkeits-Entscheid wegen Unschärfen schon damals dem Appellationsgericht in seiner Funktion als Verfassungsgericht übertragen wollen, was mit 51 gegen 41 Stimmen abgelehnt wurde.

Rechtliche und wirtschaftliche Bedenken

Die Basler Regierung hatte argumentiert, mit der Forderung nach Grundrechten für nichtmenschliche Primaten verstosse die Initiative gegen geltendes Bundesrecht. Diese Position stützte etwa die LDP. Die Initianten wollten explizit weiter gehen als der klassische Tierschutz, sagte damals Justizdirektor Baschi Dürr (FDP).

Die Initiative wurde indes auch aus nicht-juristischen Gründen bekämpft: Laut LDP hätte sie «verheerende Folgen für den Life Sciences-Standort». Auch für die Regierung liegt ein Verbot von Versuchen an Primaten «nicht im Interesse des Forschungsstandorts Basel-Stadt».

Eine allfällige Annahme der Initiative könnte indes überschaubare Wirkung entfalten: Nach Regierungsangaben haben Tierversuche im Stadtkanton an Bedeutung verloren: Novartis habe die Primatenhaltung per Ende 2016 geschlossen, und Roche wolle diesen Schritt bis Ende 2018 vollziehen. Die Universität Basel habe nie an Primaten geforscht.

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