Bundesrat verschiebt Einführung einer Finanzierungsquote
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018 die ursprünglich für den 1. Januar 2018 geplante Einführung einer Finanzierungsquote (net stable funding ratio, NSFR) nochmals verschoben.

In der Verordnung über die Liquidität der Banken vom 30. November 2012 (Liquiditätsverordnung, LiqV) ist das Liquiditätsrisikomanagement und -monitoring der Banken geregelt. Die Verordnung definiert sowohl die qualitativen wie auch die quantitativen Anforderungen in diesem Bereich und überführt die internationalen Standards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basler Ausschuss) ins Schweizer Recht. Nachdem 2014 die Mindestliquiditätsquote (liquidity coverage ratio, LCR) eingeführt wurde, sind noch die verbleibenden Vorschriften des Basler Ausschusses - diejenigen zur Finanzierungsquote - umzusetzen. Als Ergänzung zur LCR, die der Stärkung der Resilienz der Banken bei kurzfristigen Liquiditätskrisen dient, bezweckt die NSFR eine langfristig stabile Finanzierung.
Gemäss den ursprünglichen zeitlichen Vorgaben des Basler Ausschusses hätten die Bestimmungen zur NSFR per 1. Januar 2018 in Kraft treten sollen. Der Bundesrat hatte am 22. November 2017 in Anbetracht der Verzögerungen bei der Einführung der NSFR in der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten beschlossen, diese Quote erst später in die Liquiditätsverordnung aufzunehmen. Die internationale Situation ist nach wie vor unverändert. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, die Einführung der NSFR nochmals zu verschieben und Ende 2019 über das weitere Vorgehen zu befinden.






