In der Gleichstellung von Behinderten muss der Kanton Zürich nachbessern. Dieser Meinung ist die Behindertenkonferenz des Kantons Zürich (BKZ).
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Sie sieht Lücken bei der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention.

Trotz einigen Anstrengungen und guten Beispielen werden die Menschenrechte für Behinderte an vielen Orten ungenügend eingehalten. Dies schreibt die BKZ in einer Mitteilung vom Montag. Sie stützt sich in ihrem Bericht ausser auf Auswertungen von Gesetzen, Beschlüssen und Informationsangeboten auf Gespräche mit 33 Fachpersonen aus dem Kanton und den Gemeinden.

Für Seh- und Hörbehinderte müsste das Informationsangebot des Kantons Zürich beispielsweise besser zugänglich und verständlicher gemacht werden, fordert die BKZ. Im Jargon spricht man von barrierefreier Kommunikation.

Weiter brauche es eine Systemveränderung in der Finanzierung. Die BKZ fordert den Aufbau sowie die Finanzierung einer dauerhaften kantonalen Verwaltungsstelle zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Die Experten dieser Fachstelle würden die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) koordinieren.

Weiter fordert die BKZ einen konkreten, terminierten und überprüfbaren Entwicklungs- und Massnahmenplan zur Umsetzung der BRK im Kanton Zürich und in den Gemeinden.

Als nächster Schritt wird im ersten Quartal 2019 eine Tagung vom Kantonalen Sozialamt und der BKZ organisiert. Diese hat eine intensive Auseinandersetzung mit dem Bericht sowie das Aufgleisen des weiteren Vorgehens zum Ziel.

Die BKZ setzt sich als Zusammenschluss von rund 80 Behindertenorganisationen und -institutionen ein für die Gleichstellung und die Interessen von Menschen mit Behinderungen. Sie ist zudem Trägerin der Bauberatung für hindernisfreies Bauen im Kanton Zürich.

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