Der Stadtrat hat das neue Reglement genehmigt und per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.
Fische
Fische in einem See. (Symbolbild) - Keystone
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Aufgrund der kantonalen Fischereiverordnung sowie des Wandels beim Besatz der Gewässer war es notwendig, das Fischereireglement der Ortsbürgergemeinde Bremgarten anzupassen. Durch das Wegfallen des Fischbesatzes müssen die Fische besser geschützt werden. Insbesondere durch den Wegfall von fangreifen Forellen wird der Druck auf andere Fischarten erhöht. 

Hauptsächliche Änderungen im Reglement (Aufzählung nicht vollständig):

- Fangbeschränkung: Die bisherige Fangbeschränkung von vier Fischen pro Tag wird auf zwei Fische pro Tag reduziert (Betrifft: Äschen, Barben, Felchen, Forellen, Hechte, Karpfen, Schleien, Wels und Zander)

- Anpassung der Mindestmasse: Das Mindestmass für Forellen wird auf 32 cm festgesetzt (bisher 28 cm) und der Aal ist neu geschützt.

- Fangfenster für Hechte: Ein ganzjähriges Entnahmeverbot gilt für den Hecht zwischen 80 cm bis 100 cm zum Schutz der besten Laichtiere. Die Entnahme von Hechten ist gestattet zwischen 50 cm bis 79 cm und ab 101 cm (vorbehalten bleiben die Ruhe- und Schonzeiten).

- Änderungen am Statistikheft: Neben der Aktualisierung der Fangmasse werden alle Hechte in einer separaten Tabelle am Ende des Heftes aufgeführt 

Der Stadtrat hat das neue Reglement genehmigt und per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.  

Das neue Fischereireglement ist auf der Website der Stadt Bremgarten zu finden. Es wird zudem mit der Jahreskarten-Abgabe 2019 ab Dezember 2018 für einen Unkostenbeitrag abgegeben. 

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