Zonenplanänderung
Pläne zur Zonenplanänderung «Schärmehof» liegen zur öffentlichen Mitwirkung auf

Pläne zur Zonenplanänderung «Schärmehof» liegen zur öffentlichen Mitwirkung auf
Die Thuner Wefina Holding AG ist Betreiberin der Alters- und Pflegeheime Allmendguet und Schärmehof. Ihr stehen noch 25 kantonale Pflegeplätze zu. Zu deren Sicherung ist eine Zonenplanänderung der Arbeitszone Buchholz an der Strättligenstrasse vorgesehen. Die Unterlagen liegen vom 15. November bis zum 17. Dezember 2018 zur öffentlichen Mitwirkung auf.
Bei der Übernahme des Alters- und Pflegeheims Allmendguet (ehemals Philadelphia) wurden die räumlichen Vorgaben der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) umgesetzt. Dabei sind 25 Pflegeplätze aus dem kantonalen Kontingent der GEF frei geworden. Gemäss Vorgabe des Kantons können diese für zwei Jahre reserviert werden, wenn konkrete Bauprojekte und Standorte zur Verfügung stehen. Geplant ist deshalb eine Erweiterung des Alters- und Pflegeheims Schärmehof. Ein geeignetes Grundstück in unmittelbarer Nähe liegt heute in der Zone mit Planungsflicht «ZPP AF Buchholzstrasse» zwischen dem Länggässli und der Strättligenstrasse und ist als Arbeitszone definiert, die den Betrieb eines Pflegeheims oder Alteswohnen nicht zulässt. Um das Vorhaben umzusetzen und die kontingentierten Pflegeplätze zu sichern, bedarf es einer Zonenplanänderung der Fläche in eine Zone für öffentliche Nutzung (ZöN). Die entsprechenden Unterlagen liegen vom 15. November bis zum 17. Dezember 2018 in der Stadtverwaltung zur öffentlichen Mitwirkung auf.
Quartierfreundliche Entwicklung und Versorgung
Als Eigentümerin der Zone zwischen dem Länggässli und der Strättligenstrasse will die Stadt Thun einen Teil der Fläche an die Wefina Holding AG im Baurecht abgeben. Der Gemeinderat erachtet die geplante Erweiterung des «Schärmehof» als sinnvoll und aufgrund des Standorts als optimal, da dadurch viele Synergien genutzt werden können. Die Erweiterung könnte in unmittelbarer Nähezum bestehenden Standort realisiert werden. Im Perimeter sollen ein langfristig ange-passtes Angebot an Pflege- und Alterswohnraum sowie Dienst-leistungen für das Alter bereitgestellt werden. Vorgesehen sind 25 Pflegeplätze, 35-40 Alterswohnungen für betreutes Wohnen und eine halböffentliche Gartenanlage, ein Bistrobetrieb, medizinische Angebote, ein Mehrzweckraum, eine Lounge, die Parkplätze für den Friedhof und eine Einstellhalle.
Im Rahmen eines Gutachterverfahrens wurden die Grundzüge der Gestaltung und Erschliessung sowie das Nutzungsmass definiert. Das Gutachterverfahren dient als Grundlage für die Zonenplanänderung. Mit der neuen Zone für öffentliche Nutzung wird eine Erweiterung der Quartierversorgung mit zusätzlichen Nutzungen (z.B. Kinder-tagesstätten, Cafés) angestrebt.
Das weitere Verfahren
Nach der öffentlichen Mitwirkung wird die Planung dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern(AGR) zur Vorprüfung eingereicht. Danach erfolgt die öffentliche Planauflage. Die Genehmigung der Zonenplanänderung liegt in der Kompetenz des Stadtrats. Läuft alles wie vorgesehen, liegt im ersten Quartal 2020 die rechtsgültige Planung vor. Für das Bauprojekt wird anschliessend ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt.
Informationsveranstaltung für Quartierbevölkerung
Die umfassende Information der Quartierbevölkerung ist der Stadt Thun ein grosses Anliegen. Deshalb fand am 13. November 2018 eine Informationsveranstaltung statt.
Öffentliche Planauflage
Die Unterlagen der Zonenplanänderung liegen vom 15. November bis 17. Dezember 2018 zur Mitwirkung auf und können im Auflageraum der Stadtverwaltung an der Industriestrasse 2 während der ordentlichen Bürozeiten oder unter www.thun.ch/mitwirkung eingesehen werden. Anregungen oder Einwände sind innerhalb der Mitwirkungsfrist an das Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun oder [email protected] einzureichen.