Veloinitative und neue Blaue Zone in Winterthur
Neues aus Winterthur: Kredit zur Umsetzung der flächendeckenden Blauen Zone und Volksinitiative «Verbesserung der Veloinfrastruktur»

Der Stadtrat hat die Umsetzung des Teilprojekts flächendeckende Blaue Zonebeschlossen. Er beantragt dafür beim Grossem Gemeinderat einen Umsetzungskredit von 700 000 Franken. Die Umsetzung mit einer einheitlichen und kostengünstigen Signalisation ist innerhalb der nächsten drei Jahre vorgesehen. Im April 2017 hat der Stadtrat bekannt gegeben, den öffentlichen Parkraum in der Stadt Winterthur grundsätzlich bewirtschaften zu wollen. Grundlage hierfür bilden das städtische Gesamtverkehrskonzept, das Agglomerationsprogramm Winterthur und Umgebung, der Massnahmenplan Luftreinhaltung sowie der vom Grossen Gemeinderat beschlossene Gegenvorschlag zur kommunalen «Volksinitiative zur Förderung des ÖV, Fuss- und Veloverkehrs in der Stadt Winterthur».
Flächendeckend bedeutet, dass alle mit dem ÖV genügend erschlossenen Gebiete neu Teil der Blauen Zone werden. Davon ausgenommen sind deshalb Aussenwachten ohne S-Bahnanschluss. Der für die Planung notwendige Projektierungskredit von 300 000 Franken wurde bereits durch den Stadtrat gesprochen. Nun sind die Planungsarbeiten soweit fortgeschritten, dass beim Grossen Gemeinderat ein Umsetzungskredit von 700 000 Franken beantragt wird. Die Einführung der flächendeckenden Blauen Zone soll dazu führen, dass der Parkraum in den Wohnquartieren den Anwohnenden, nicht aber Pendlerinnen und Pendler zur Verfügung steht. Dafür wird das Stadtgebiet in neunzehn Zonen für Anwohnerinnen und Anwohner (Anwohnerzonen) eingeteilt. So kann sichergestellt werden, dass in der Regel genügend Parkfelder in einem Gebiet angeboten werden können, das Binnenpendeln jedoch nicht gefördert wird. Für die Signalisation der Blauen Zonen hat sich der Stadtrat für eine einheitliche und im Unterhalt kostengünstige Massnahme entschieden. Die blaue Zone wird an lediglich rund sechzig Standorten am jeweiligen Siedlungsrand signalisiert. Hinzu kommen vereinzelte Schilder für spezifisch signalisierte Parkfelder (z.B. bei Parkuhren oder zur lokalen Aufhebung der Bevorzugung von Anwohnerinnen und Anwohnern).
Die flächendeckende blaue Zone soll nach Kreditbeschluss durch den Grossen Gemeinderat in den nächsten drei Jahren umgesetzt werden. Dies erfolgt parallel zur Revision der Verordnungen über das Parkieren durch die Stadtpolizei sowie zur Umsetzung der neuen Zentrumszonen und Quartierzentren, die in der Verordnung über das gebührenpflichtige Parkieren (VgP) geplant werden.
Der Stadtrat hat Ende letzten Jahres festgestellt, dass die kommunale Volksinitiative «Verbesserung der Veloinfrastruktur in allen Stadtkreisen» gültig ist. Nun hat er beschlossen, dass er der Initiative bis Ende Juni einen Gegenvorschlag in Form eines Antrages an den Grossen Gemeinderat für einen Rahmenkredit von 4,5 Millionen Franken gegenüberstellen wird.
Im September 2018 wurde die kommunale Volksinitiative «Verbesserung der Veloinfrastruktur in allen Stadtkreisen» eingereicht. Mit Beschluss im November 2018 stellte der Stadtrat fest, dass diese Initiative zustande gekommen ist.
Die Initiative verlangt, dass für die Planung, Projektierung und Realisierung von Massnahmen und Anlagen zur Verbesserung der Veloinfrastruktur ein Rahmenkredit von acht Millionen Franken bewilligt wird. Der Stadtrat hat die Initiative geprüft. Sie erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen, die hinsichtlich Gegenstand, Einheit der Materie, Rechtmässigkeit und Durchführbarkeit zu stellen sind und stellte fest, dass die Initiative gültig ist.
Der Stadtrat hat im Legislaturprogramm 2018 – 2022 als ein Schwerpunkt bis 2022 die «Stärkung des Öffentlichen Verkehrs sowie des Fuss- und Veloverkehrs» festgelegt. Der Grosse Gemeinderat hat das Programm am im Januar 2019 zur Kenntnis genommen. Im Budget 2019 des Tiefbauamts sind nun basierend auf diesem Programm bereits verschiedene Massnahmen enthalten, um Infrastrukturvorhaben zur Förderung des Veloverkehrs und weitere kleinere Massnahmen für Velofahrerinnen und Velofahrer umzusetzen sowie um eine Schwachstellenanalyse zum Fuss- und Veloverkehr durchzuführen. Die Volksinitiative «Verbesserung der Veloinfrastruktur in allen Stadtkreisen» befasst sich grundsätzlich mit den gleichen Anliegen wie die geschilderten Massnahmen. Die Initiative verfolgt auch gleiche oder ähnliche Ziele wie die Planung des Stadtrates. Insbesondere trifft dies für den Legislaturschwerpunkt «Stärkung des Öffentlichen Verkehrs sowie des Fuss- und Veloverkehrs» des Stadtrates im Handlungsfeld «Mobilität und Energie» zu.
Grössere Investitionsprojekte entsprechen weniger der Forderung der Initiative. Sie sind auch weiterhin über separate Investitionsprojekte zu finanzieren. Aus heutiger Sicht wird ein Rahmenkredit von acht Millionen deshalb als zu hoch eingeschätzt, um in einem Zeithorizont von vier bis sechs Jahren eher kleinere Projekte zu finanzieren. Auch reichen die vorhandenen personellen Ressourcen im Tiefbauamt nicht aus, um eine solch grosse Menge an Projekten, die den acht Millionen Franken zugrunde liegen würden, im genannten Zeitraum zu bearbeiten bzw. zu begleiten.
Der Stadtrat lehnt deshalb die Initiative ab. Es soll ihr aber ein Gegenvorschlag, der die berechtigten Anliegen des Volksbegehrens mit den Zielsetzungen der laufenden Planung des Stadtrates für die Verbesserung der Veloinfrastruktur verbindet, gegenübergestellt werden. Dieser Gegenvorschlag ist ein Antrag an den Grossen Gemeinderat bis Ende Juni mit folgenden zwei Eckpunkten:
Unterstützung des Anliegens resp. der Forderung der Initiative
Rahmenkredit von 4,5 Millionen Franken anstelle von acht Millionen Franken
Aus Sicht des Stadtrates ist der so skizzierte Gegenvorschlag ein realistischer Kompromiss, der einerseits den Anliegen des Initiativkomitees nach möglichst schneller Verbesserung der Veloinfrastruktur entgegenkommt und anderseits auch mit der Planung des Stadtrates sowie den personellen und finanziellen Kapazitäten für die Umsetzung der Vorhaben durch das Tiefbauamt im Einklang steht.