Stadt überprüft Haltestellen des öffentlichen Verkehrs
Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes schreibt vor, bestehende Bauten und Anlagen für den öffentlichen Verkehr bis 2023 behindertengerecht umzubauen. Die Stadt Thun prüfte die 70 Haltestellen und wird in den kommenden fünf Jahren 45 der 125 Haltekanten anpassen.

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Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz) ist seit Januar 2004 in Kraft. Das Gesetz hat zum Zweck, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es behinderten Menschen ermöglichen, sich unabhängig von Drittpersonen zu bewegen. Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz sind unter anderem Einrichtungen und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs behindertengerecht einzurichten. Anpassungen sind dann vorzunehmen, wenn der zu erwartende Nutzen für Menschen mit einer Beeinträchtigung in einem angemessenen Verhältnis zum wirtschaftlichen Aufwand, zu Interessen des Umweltschutzes, des Natur- und Heimatschutzes oder zu Anliegen der Verkehrs- und Betriebssicherheit steht. Damit die Bushaltestellen im Kanton Bern bezüglich der Verhältnismässigkeit allesamt nach den gleichen Massstäben geprüft werden können, schuf das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination (AÖV) im Sommer 2017 eine Arbeitshilfe.
125 Haltekanten bei 70 Haltestellen untersucht
Die Stadt Thun verzeichnet auf ihrem Strassennetz 70 Haltestellen mit insgesamt 125 Haltekanten. Diese untersuchte das Tiefbauamt gemäss der kantonalen Arbeitshilfe und prüfte sie auf die Verhältnismässigkeit. Kriterien wie Nachfragepotenzial (Bedeutung der Haltestelle – Anzahl Personen und Arbeitsplätze im Umfeld), zentrale Einrichtungen (öffentliche Einrichtungen für Menschen mit und ohne Behinderung), Umsteigefunktion (Bedeutung Haltestelle) und Frequenzen (Anzahl Ein- und Aussteigende pro Tag) flossen in die Betrachtung mit ein. Basierend auf der Untersuchung definierte die Stadt Thun ein Massnahmenpaket. Nicht im Betrachtungsperimter sind die Haltestellen beim Bahnhof. Diese sind Bestandteil des ESP Bahnhof Thun und werden in diesem Zusammenhang untersucht und geplant.
45 Haltekanten werden umgebaut
In den Jahren 2018-2023 baut die Stadt Thun 45 Haltekanten um. 22 Haltekanten werden mit höchster Priorität angegangen. 23 weitere Haltekanten werden im Zusammenhang mit vorgesehenen Strassenbauprojekten behindertengerecht umgebaut. Es betrifft sowohl Haltestellen in der Innenstadt als auch Haltestellen an stark frequentierten Buslinien in den Quartieren. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 6,3 Millionen Franken. Haltekanten, die gemäss kantonaler Arbeitshilfe Handlungsbedarf zweiter Priorität haben, werden in einem nachfolgenden Sanierungspaket saniert.
Der Gemeinderat hat im Juni 2018 den Verpflichtungskredit von 6,3 Millionen Franken als gebundene Ausgabe bewilligt. Bund und Kanton stellen keine Subventionsgelder zur Verfügung. Gemäss Verfassung der Stadt Thun werden gesetzliche Vorgaben, wie die Forderung gemäss Behindertengleichstellungsgesetz als gebundene Ausgaben in Kompetenz des Gemeinderates genehmigt.
-Mitteilung der Stadt Thun (mba)