Spitäler von Uster und Wetzikon sollen fusionieren

Voraussetzung für die Fusion der beiden Spitäler ist die Genehmigung eines sogenannten «Interkommunalen Vertrages» durch die Gemeinden.

Mietzinswucher
Den Angeklagten wird vorgeworfen, Mietzinswucher betrieben zu haben. (Symbolbild) - Unsplash

Die Verwaltungsräte der Spitäler Uster und Wetzikon haben beschlossen, ihren Trägerschaften die Fusion zu beantragen. Diese soll die Gesundheitsversorgung an beiden Standorten dauerhaft sichern und Synergien schaffen. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten.

Das Angebot der beiden Häuser solle aufeinander abgestimmt und über Kooperationen mit Dritten ergänzt werden, heisst es in einer Mitteilung vom Montag auf der Homepage der Spitäler. Parallel geführte, gleichartige Angebote auf geografisch engem Raum hätten auf mittlere Sicht keine Zukunft, heisst es weiter.

Nach Prüfung aller Entscheidungsgrundlagen unterstützen die Verwaltungsräte des Zweckverbands Spital Uster und der GZO AG Spital Wetzikon den Zusammenschluss der beiden Spitäler in Form einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft.

Voraussetzung für die Fusion der beiden Spitäler ist die Genehmigung eines sogenannten «Interkommunalen Vertrages» durch die Gemeinden, die an den beiden Spitälern beteiligt sind. Dieser Vertrag regelt die Beteiligungsverhältnisse in der neuen Gesellschaft und legt auch fest, dass die öffentliche Hand dauerhaft eine qualifizierte Mehrheit halten soll. Statuten formulieren Zweck und Organisation der neuen Gesellschaft. Ein Aktionärsbindungsvertrag regelt das Verhältnis der künftigen Aktionäre untereinander.

Der Verwaltungsrat des Zweckverbands Spital Uster beantragt die Umwandlung des Zweckverbands in eine Aktiengesellschaft. Die Rechtsformänderung ist technisch nötig, um die Fusion mit der GZO AG Spital Wetzikon sowie vertiefte Kooperationen der integrierten Versorgung zu ermöglichen. Die Umwandlung des Zweckverbandes muss von der Delegiertenversammlung und den Stimmberechtigten im Zweckverband genehmigt werden.

Langwieriger politischer Prozess

Bis im Sommer werden die Delegierten (Uster) und die Generalversammlung (Wetzikon) die für die Beschlussfassung durch die Stimmberechtigten erforderlichen Dokumente beraten. Stimmen beide Gremien zu, wird das Vorhaben bis im Spätherbst der Öffentlichkeit vorgestellt und erläutert.

Geplant ist, die Abstimmung in den Gemeinden des Zweckverbandes Spital Uster sowie in den Aktionärsgemeinden der GZO AG gleichzeitig im ersten Semester 2020 durchzuführen. Die Fusion soll so auf den 1. Januar 2021 wirksam werden.

Bis 2025 werden Infrastruktur und Organisation in Uster und Wetzikon angepasst sein. Die Neuausrichtung der beiden Standorte unter dem Dach einer einzigen Gesellschaft soll in der zweiten Hälfte des kommenden Jahrzehnts abgeschlossen werden.

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