Riss in Strukturteil festgestellt

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Bei Reparaturarbeiten an einer F/A-18C Hornet der Luftwaffe bei RUAG Aviation in Emmen, stellten die Wartungsarbeiter an einem Strukturteil des oberen Rumpfbereiches einen Riss fest.

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Verwaltung (Symbolbild). - Der Bundesrat

Bern, 22.02.2019 - Anlässlich von Wartungsarbeiten an einer F/A-18C Hornet wurde am 19. Februar 2019 an einem Strukturteil des oberen Rumpfbereichs ein Riss festgestellt. Als Massnahme wurde nun die Überprüfung sämtlicher F/A-18C/D-Flugzeuge der Luftwaffe angeordnet. Die Einsatzbereitschaft der F/A-18-Flotte ist von dieser Untersuchung nicht betroffen.

Anlässlich von Reparaturarbeiten an einer F/A-18C Hornet der Luftwaffe bei RUAG Aviation in Emmen wurde an einem Strukturteil des oberen Rumpfbereichs ein Riss entdeckt. Als Massnahme wurde in einem ersten Schritt die Überprüfung sämtlicher F/A-18C/D Flugzeuge der Luftwaffe angeordnet.

Abklärungen laufen

Die Überprüfungsarbeiten, die optisch – von Auge – sowie mittels einer zerstörungsfreien Werkstoffprüfung durchgeführt werden, haben am 20. Februar 2019 begonnen.

Bereits weitere sieben Flugzeuge konnten in Emmen überprüft werden und bei keinem wurden Risse am betroffenen Strukturteil des oberen Rumpfbereichs festgestellt.

Die Untersuchungen sollen bis am 3. März 2019 abgeschlossen sein.

Parallel zu den Überprüfungsarbeiten an den Flugzeugen wird die mögliche Ursache des Risses durch Spezialisten der RUAG und in Zusammenarbeit mit den Ansprechpartnern für die F/A-18 in den Vereinigten Staaten, der US Navy und dem Hersteller Boeing, abgeklärt.

Einsatzbereitschaft sichergestellt

Da der festgestellte Riss keinen direkten Einfluss auf die Verfügbarkeit der Flugzeuge hat, ist die Einsatzbereitschaft der F/A-18-Hornet-Flotte, insbesondere der Luftpolizeidienst (LP24) der Luftwaffe, nicht beeinträchtigt.

Verschiedene Fragen wie zum Beispiel wie lange die entsprechende Maschine nicht eingesetzt werden kann, in welcher Form die Reparatur des entsprechenden Rumpfoberteils stattfinden wird und welche Kosten entstehen, sind Gegenstand der laufenden Abklärungen. Erst nach Abschluss dieser Abklärungen sind zuverlässige Aussagen möglich.

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