Kreditbegehren im Mittelpunkt der bevorstehenden Märzsession
Der Grosse Rat stellt die Weichen für das Wyss Centre, die Rad-WM und den Transitplatz.

Kreditbegehren stehen im Mittelpunkt der bevorstehenden Märzsession des bernischen Grossen Rats. So wird das Parlament beispielsweise entscheiden, ob der Kanton in den nächsten zehn Jahren 50 Mio. Franken bereitstellt für den Aufbau des geplanten Forschungszentrums «Wyss Centre Bern».
Beschliessen wird der bernische Grosse Rat auch über Leistungen des Kantons Bern an die Rad-Weltmeisterschaft von 2024 in Bern, für deren Austragung sich die Stadt Bern bewirbt. Es geht um Leistungen im Wert von 3,57 Mio. Franken.
Die Kantonsregierung legt dem Grossen Rat auch einen Kredit für den Bau eines Transitplatzes für ausländische Fahrende im Westen des Kantons Bern bei Wileroltigen vor. Es geht um 3,3 Mio. Franken.
Am geplanten «Wyss Centre Bern» soll Forschung und Dialog zu Klimawandel, Biodiversität und Landnutzung zusammengeführt werden. Die Initianten möchten konkrete Projekte im Bereich der nachhaltigen Nutzung von Ressourcen umsetzen.
Seinen Namen bekommt das Zentrum vom Berner Unternehmer und Mäzen Hansjörg Wyss und seiner Stiftung. Die Stiftung will in den nächsten zehn Jahren 100 Mio. Franken einschiessen. Sie entscheidet nach Angaben des Grossen Rats im April.
Strassenverkehrsamt soll umziehen
Die Kantonsregierung legt den Volksvertretern auch zwei Vorlagen für die Verlegung des kantonalen Strassenverkehrsamts von Bern respektive Ostermundigen nach Münchenbuchsee vor. Es geht um den Standortentscheid an sich und einen Kredit für den Baurechtszins. 1,5 Mio. Franken beantragt die Kantonsregierung für die Durchführung eines Architekturwettbewerbs.
Auch ein Kreditbegehren für einen Modellversuch in spezialisierter mobiler Palliativversorgung gelangt vor den Grossen Rat. Dasselbe gilt für Betriebsbeiträge an das neue nationale Kompetenzzentrum für translationale Medizin sitem-Insel in Bern.
Vertrauensarbeitszeit für Richter?
Mit drei Gesetzesrevisionen beschäftigt sich das 160-köpfige Kantonsparlament. Erstens soll das kantonale Personalgesetz so angepasst werden, dass für zahlreiche Kaderleute künftig die Vertrauensarbeitszeit gilt.
In der ersten Lesung hat sich der Grosse Rat bereits grundsätzlich für die Einführung dieses Modells ausgesprochen. Nun muss der Rat noch bestimmen, ob die Vertrauensarbeitszeit ausser in der Verwaltung etwa auch für die höchsten Richterinnen und Richter eingeführt wird.
Zweitens entscheidet das Kantonsparlament durch eine Änderung des Wasserversorgungsgesetzes, ob der kantonale Wasserfonds finanziell saniert wird. Im Fonds befindet sich zu wenig Geld, als dass die vom Gesetz vorgesehenen Beiträge an die Wasserversorgungen fliessen könnten.
Drittens entscheidet der Grosse Rat in der zweiten Lesung einer Änderung des Gesetzes über die Berufsbildung, ob die Lohnkosten an den berufsvorbereitenden Schulen nun doch zu 30 Prozent von den Gemeinden bezahlt werden. Der Rat sprach sich im November ganz knapp dagegen aus, doch bringt die Finanzkommission diese Frage nochmals aufs Tapet.
Wird Polizeistunde abgeschafft?
Wie immer wird auch der eine oder andere Vorstoss im Berner Rathaus zu reden geben. Debattierpotenzial haben etwa Vorstösse zur Abschaffung der Polizeistunde, zu Hahnen- statt Mineralwasser in den Räumen der Kantonsverwaltung und zur Nennung von Nationalitäten von Straftätern in Pressemeldungen der Polizei und Justiz.
Vorstösse gibt es auch zum geplanten Rückkehrzentrum für abgewiesene Asylbewerber in Prêles und zur Finanzierung von ausserschulischen Anlässen wie Landschulwochen und Schulreisen. Einmal mehr stehen auch Vorstösse auf dem Programm, in denen ökologische Anreize bei den Motorfahrzeugsteuern gefordert werden.
Die Märzsession beginnt am 4. März und soll am Mittwoch oder Donnerstag der Folgewoche zu Ende gehen.