Der Gemeinderat Wittenbach sagt die bereits angesetzte Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 über den «Teilzonenplan Betten Süd II» aus rechtlichen Gründen wieder ab.
Notiz
Der Finanzverwalter Thomas Läderach kündigt per 30. April 2021. - SDA Regional

Der Gemeinderat Wittenbach hatte die Referendumsabstimmung über den «Teilzonenplan Betten Süd II» an seiner Sitzung vom 29. Januar auf den 19. Mai 2019 angesetzt. Bei der Ausarbeitung der Abstimmungsunterlagen tauchten nun aber rechtliche Fragen auf, die zu einer Absage der vorgesehenen Volksabstimmung führten. Diesen Entscheid fällte der Gemeinderat nach einer ausführlichen Diskussion und Würdigung der aktuellen Rechtslage an seiner letzten Sitzung. Sachverhalt ist, dass der vor Jahren erarbeitete «Teilzonenplan Betten Süd II», gegen den ein Komitee mit 849 gültigen Unterschriften erfolgreich das Referendum ergriff, nicht mehr rechtskonform umgesetzt werden könnte.

Rechtliche Mängel

Wenngleich der Gemeinderat das Gebiet «Betten Süd» für Wohnbauten als entwicklungspolitisch und raumplanerisch sehr geeignet ansieht, befürwortet er einen formellen und materiellen Rückzug der Abstimmungsvorlage. Der «Teilzonenplan Betten Süd II» wurde nach altem Recht ausgearbeitet, weshalb er aus heutiger Sicht nicht mehr genehmigungsfähig ist. Haben sich doch in den letzten Jahren verschiedene baurechtliche Vorschriften geändert, die für eine kantonale Genehmigung von Bedeutung sind. Nebst gesetzlichen Revisionen in den Bereichen Gewässerschutz und Raumplanung erliess der Kanton St.Gallen auch einen neuen Richtplan sowie ein neues Planungs- und Baugesetz. Zudem fordert die jüngere Rechtsprechung eine Vorgehensweise bei Zonenplanänderungen nach neuem Recht, auch wenn ein Teilzonenplan noch vor dem 1. Oktober 2017 aufgelegt wurde.

Rückzug der Vorlage

Dem demokratischen Willen der Wittenbacher Stimmbürgerinnen und Stimmbürger könnte im Falle einer Annahme der Vorlage nicht Folge geleistet werden. Deshalb entschied der Gemeinderat, die Abstimmung über den «Teilzonenplan Betten Süd II» formell und materiell zurückzuziehen. Der Rückzug hat zur Folge, dass am 19. Mai 2019 keine Abstimmung stattfindet und die vorgesehene Entwicklung des Gebiets «Betten Süd II» überarbeitet, neu geplant, «neurechtlich» lanciert und neu aufgelegt werden muss.

Neue Planungen für das Gebiet «Betten Süd II»

Der Gemeinderat Wittenbach und die betroffene Firma Fortimo bedauern die Absage der Abstimmung ausserordentlich. Die aktuelle Rechtslage, die jüngere Rechtsprechung und das hohe Gut eines Volksentscheids lassen der Behörde derzeit keine andere Wahl. Der Gemeinderat und die Firma Fortimo sehen für die Zukunft aber weiterhin eine Einzonung des Gebiets «Betten Süd II» zugunsten neuer Wohnbauten vor.

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