Kein Gastronomiebetrieb auf der Piazza Cisternino
Trotz intensiven Bemühungen ist es der KEOS Immobilien AG nicht gelungen, einen Gastgewerbebetrieb im Erdgeschoss der Liegenschaft am Sonnenweg auf der Ostseite zum Boulevard anzusiedeln (Piazza Cisternino).

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Am 9. Juli 2013 genehmigte der Stadtrat den Kaufvertrag mit der aveon ag für die Veräusserung der Liegenschaft Sonnenweg 2, Parzelle Nr. 1898. Die öffentliche Beurkundung erfolgte im August 2013, der Eigentumsübertrag zur KEOS Immobilien AG mit Sitz in Altendorf SZ, folgte ein Jahr später.
Im Kaufvertrag mit der aveon ag wurde unter anderem festgehalten, dass die Besitzerin im Erdgeschoss auf der Ostseite zum Boulevard Hauptstrasse zur Piazza Cisternino, einen Gastgewerbebetrieb vorzusehen hat. Bis auf den Betrieb eines Restaurants wurden alle Bedingungen erfüllt. In der Zwischenzeit wurde auch die Piazza Cisternino neu gestaltet und eingeweiht. Mit dem Restaurantbetrieb sollte die Piazza belebt werden.
Es hat sich jedoch gezeigt, dass der Betrieb bzw. die Vermietung eines Restaurants schwierig ist. Im Juli 2017 ersuchte deshalb die avara immobilien ag den Stadtrat, von der Auflage abzusehen, einen Gastgewerbebetrieb während mindestens drei Jahren betreiben zu müssen. Daraufhin hielt der Stadtrat mit Grundsatzentscheid vom 3. Oktober 2017 fest, dass die neue Grundeigentümerin dem Stadtrat die bisherigen Bemühungen offen zu legen habe. Zudem sei das Restaurant nochmals öffentlich in Fachkreisen auszuschreiben, damit die Auflage im Kaufvertrag erfüllt werden könne.
Im Mai 2018 bat die KEOS Immobilien AG den Stadtrat erneut, sie aus der Verpflichtung zu entbinden, für die Gewerbefläche im Erdgeschoss zwingend einen Gastgewerbetrieb vorsehen zu müssen. Sie legte dem Stadtrat Unterlagen vor, die zeigten, dass trotz sehr intensiven Verhandlungen mit diversen Interessentinnen und Interessenten, die Verhandlungen letztlich aufgrund des hohen Risikos durch die Nähe zu Konstanz scheiterten, was das Geschäft im Bereich der Gastronomie in Kreuzlingen enorm erschwere.
Aufgrund dieser Sachlage beschloss der Stadtrat an seiner Sitzung vom 12. Juni 2018, die weitere Entwicklung der Liegenschaft nicht zu behindern, und die obligationenrechtliche Bestimmung bezüglich des Gastronomiebetriebs im Kaufvertrag aufzuheben.
-Mitteilung der Gemeinde Kreuzlingen (vas)