Im Kanton Aargau soll eine Pilot-Grossunterkunft entstehen. Der Regierungsrat sucht einen geigneten Standort. Bereits über 300 Standorte wurden geprüft.
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Im zweiten Quartal sind die Marktwerte leicht angestiegen. (Symbolbild) - Der Bundesrat
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Der Aargauer Regierungsrat ist bei der Suche nach einem Standort für eine kantonale Pilot-Grossunterkunft für 150 bis 300 Asylsuchende vorerst aufgelaufen. Vier Gemeinden wehrten sich, und ein Grundstück in Baden erwies sich als zu klein.

Aufgrund der kritischen öffentlichen Stellungnahmen der kontaktierten Gemeinden zeichne sich ab, dass weitere Standortoptionen zu prüfen seien, teilte der Regierungsrat am Freitag mit. Im Frühling werde man sich weiter damit befassen und über das Vorgehen informieren.

Die Abklärungs- und Sondierungsgespräche seien in «sachlicher Atmosphäre» verlaufen, wird Regierungsrätin Franziska Roth (SVP) in der Medienmitteilung zitiert. Die Gemeindevertreter hätten nähere Informationen erhalten. Sie hätten ihre Überlegungen und Argumente darlegen können.

Die Suche nach möglichen Standorten für Grossunterkünfte dauert im Aargau schon länger an. Das Kantonsparlament hatte im Mai 2015 den Regierungsrat beauftragt, ein Standortkonzept für regional ausgewogen verteilte Unterkünfte mit 150 bis 300 Plätzen zu erarbeiten.

Geplant waren vier bis fünf Objekte mit insgesamt 1150 Plätzen bis ins Jahr 2026 in vier Asylregionen. Vor mehr als einem Jahr buchstabierte der Regierungsrat zurück, weil die Vorfinanzierung durch den Bund nicht mehr gesichert war.

300 mögliche Standorte abgeklärt

Er entschied, zunächst nur eine kantonale Grossunterkunft zu errichten - «aus Zeit- und Finanzgründen», wie es damals hiess. Man wolle mit einer ersten Unterkunft Erfahrungen sammeln.

Seither klärte das Departement von Regierungsrätin Roth mehr als 300 mögliche Standorte für eine kantonale Grossunterkunft ab. Ein Standort muss gemäss Konzept ausserhalb des Dorfs- oder des Stadtzentrums liegen.

Die im November vorgestellten Standorte im Eigentum von Einwohnergemeinden liegen in Baden-Rütihof, Fislisbach, Küttigen, Obersiggenthal und Rothrist. Drei weitere Standorte gehören Privaten. Mit den Privateigentümern wurden ebenfalls Gespräche geführt. Weitere Angaben machte der Regierungsrat nicht.

Aufnahmepflicht gelockert

Weil die Zahl der Asylgesuche zurückgeht, müssen die Gemeinden nach einem Entscheid des Regierungsrats künftig weniger Asylsuchende aufnehmen. Im Schnitt sinkt die Aufnahmepflicht für vorläufig aufgenommene Ausländer um einen Drittel.

Die Gemeinden müssen gleichzeitig weniger bezahlen, wenn sie ihre Aufnahmepflicht nicht erfüllen: Die Kostenpauschale sinkt um 20 auf 90 Franken pro Tag.

Die Zuweisungszahlen könnten wegen der beschleunigten Entscheidungspraxis des Bundes oder wegen der Verschärfung der Asylsituation wieder steigen, hält der Regierungsrat fest. Die Gemeinden würden deshalb gebeten, solche Entwicklungsszenarien bei der Planung der Unterkunfts- und Betreuungskapazitäten zu berücksichtigen.

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