Gemeinderat legt Auslagerung des Alterszentrums Rubiswil auf Eis
Der Gemeinderat Schwyz verzichtet bis auf weiteres auf die Fortführung des Prozesses zur Auslagerung des Alterszentrums Rubiswil in eine gemeinnützige Aktienges

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Er setzt damit den Fokus weiterhin und ganz gezielt auf die betriebliche Entwicklung und zukunftsgerichtete Marktpositionierung des Alterszentrums in Ibach.
Vor einem Jahr stoppte der Gemeinderat Schwyz den bereits weit fortgeschrittenen Prozess für die Auslagerung des Alterszentrums Rubiswil in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft. Gleichzeitig schnürte er ein Massnahmenpaket, das dazu beitragen sollte, den Betrieb in naher Zukunft kostendeckend zu führen.
„Die umgesetzten Massnahmen zeigen erste Wirkung“, fasst der zuständige Ressortvorsteher, Gemeinderat Ivo Tschümperlin, zusammen. Aus betrieblicher Sicht wird beispielsweise grosser Wert auf die Optimierung verschiedener Abläufe gelegt. Die Mitarbeitenden aus allen Bereichen im Alterszentrum leisten dabei vorbildliche Arbeit und tragen so ganz entscheidend zur positiven Wirkung bei. Neben den seit diesem Sommer erhöhten Pensionstaxen, werden sich ab dem laufenden Monat auch der Einbau von weiteren sechs Zimmern positiv auf die Ertragslage des Alterszentrums Rubiswil auswirken. Als sehr erfreulich zu werten ist auch die Tatsache, dass das Alterszentrum voll ausgelastet ist. Dennoch sind sich die Verantwortlichen darüber im Klaren, dass es nun umso mehr gilt, das Alterszentrum Rubiswil im stark umworbenen Markt zukunftsgerichtet und ganz gezielt zu positionieren. Die neue Gesamtleiterin, Rita Bruhin, legt dabei grössten Wert auf die Pflege- und Betreuungsqualität. Aber auch neue Angebote, wie das am 1. Oktober 2018 eröffnete Hospiz, zeigen, dass das Alterszentrum Rubiswil neue Wege beschreitet und sich somit von anderen Alters- und Pflegeeinrichtungen abhebt.
Trotz der ausgesprochen erfreulichen Entwicklung hat sich der Gemeinderat Schwyz in enger Koordination mit der Geschäftsleitung des Alterszentrums Rubiswil entschieden, die Auslagerung des Betriebs in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft vorderhand nicht weiterzuverfolgen. Begründet wird dieser Entscheid nicht zuletzt damit, dass sich die Verantwortlichen weiterhin voll und ganz auf den bestehenden Betrieb fokussieren wollen. „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“, hält denn Ivo Tschümperlin auch fest. Er ist überzeugt, dass die heutige Organisationsform aus mittel- bis langfristiger Sicht nicht in allen Belangen mit den Vorschriften und Abläufen der öffentlichen Hand kompatibel ist. Gerade in einem dynamischen Marktumfeld wird eine gewisse Flexibilität erwartet, welche Körperschaften des öffentlichen Rechts nur schwer bieten können. Dennoch wird offengelassen und zum gegebenen Zeitpunkt erneut geprüft, ob eine andere Rechtsform tatsächlich nötig und sinnvoll ist oder ob gewisse Bestimmungen und Rahmenbedingungen auch durch kommunale Reglemente und Verordnungen geregelt werden könnten.