Ergebnisse der Regierungsratssitzung
Regierungsrat veröffentlicht die Ergebnisse der vergangenen Ratssitzung.

Der Regierungsrat hat …
1) den Anhang der Finanzhaushaltsverordnung und das Handbuch für Rechnungslegung den aktuellen Standards angepasst.
2) die Verordnung über die Fachpersonen und Betriebe im Gesundheitswesen insofern angepasst, als die Übergangsfrist von sieben auf acht Jahre bezüglich der Stellvertreterregelung für Drogistinnen und Drogisten verlängert wurde. Damit dürfen in Drogerien noch bis Ende 2019 unter bestimmten Voraussetzungen auch Drogistinnen und Drogisten mit einem eidgenössischen Fähigkeitsausweis als Stellvertreter eingesetzt werden.
3) die Normkostenzielwerte für stationäre und ambulante Leistungen der Behindertenhilfe per 2019 auf dem Vorjahresniveau belassen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Behindertenhilfegesetzes am 1. Januar 2017 wechselte die Behindertenhilfe zur bedarfsbasierten, normkostendeckenden Leistungsfinanzierung. Um die Systemstabilisierung zu beschleunigen und in der Anfangsphase grösstmögliche Planungssicherheit für Kantone und Leistungserbringer zu gewährleisten, verzichtet der Regierungsrat per 2019 auf Systemanpassungen.
4) das Budget 2019 der Gebäudeversicherung des Kantons Basel-Stadt genehmigt. Nach Berücksichtigung des Kapitalanlageergebnisses und des operativen Ergebnisses bleibt ein budgetierter Gesamtüberschuss von – 0,7 Millionen Franken. Dieser wird dem Reservefonds belastet.
5) in der eidgenössischen Vernehmlassung eine zeitnahe Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz, welche konkrete Wirkungsziele und einen Soll-Integrationsprozess für vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge definiert, begrüsst. Die damit verbundene Anhebung der Integrationspauschale wird als angemessener Beitrag des Bundes an diese Verbundaufgabe gewertet.