Elektro-Ladestation eröffnet

Gemeinde Fislisbach
Gemeinde Fislisbach

Brugg,

Mit dem Ziel umweltfreundliche Fahrzeuge zu fördern, hat der Gemeinderat Fislisbach die Installation einer Elektro-Ladestation in Auftrag gegeben.

Notiz
Der Finanzverwalter Thomas Läderach kündigt per 30. April 2021. - SDA Regional

Die in Zusammenarbeit mit der Genossenschaft Elektra und der AEW Energie AG erstellte 11 kW-Ladestation vom Typ „Privat One“ für zwei E-Fahrzeuge steht bereits zur Verfügung und dient in erster Linie der Bevölkerung von Fislisbach.

Die E-Ladestation wird am 1. Februar 2019 um 16 Uhr offiziell eröffnet. Gleichzeitig wird bis zum Ende der Sportferien der interessierten Bevölkerung ein Überblick über die breite Palette der aktuell verfügbaren Elektrofahrzeuge gegeben. Mehrere Garagen aus der Region stellen auf den Längsparkfeldern entlang der Feldstrasse, unmittelbar neben der E-Ladestation, Elektro- und Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge aus.

Sirenentest 2019 - Kontrolle am Mittwoch, 6. Februar 2019

Am Mittwochnachmittag, 6. Februar 2019, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz - also auch in Fislisbach - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Es handelt sich lediglich um einen Test, weshalb keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu treffen sind.

Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.

In Fislisbach sind die Sirenen auf dem Gebäude des "Brunnenhof", Badenerstrasse 2; auf der Liegenschaft Ahornstrasse 4 und auf dem Firmengebäude der Monopol AG, Oberrohrdorferstrasse 51, stationiert. Die mobile Sirene wird auch eingesetzt.

Gestaltungsplan „Musterlee“ - Genehmigung durch den Kanton

Für die Wohnzone W2 im Gebiet „Musterlee“ ist eine Sondernutzungsplanpflicht vorgeschrieben. Gemäss § 4 Abs. 1 der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde Fislisbach darf dieses Gebiet nur erschlossen und überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Gestaltungsplan vorliegt.

Nach der öffentlichen Auflage des Gestaltungsplanes vom 18. August bis 17. September 2018 hat der Gemeinderat den Gestaltungsplan „Musterlee“ in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage am 15. Oktober 2018 beschlossen.

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt hat seinerseits den Gestaltungsplan „Musterlee“, Parz.-Nrn. 656, 657 und 1989, am 19. Dezember 2018 genehmigt und den Entscheid im Amtsblatt publizieren lassen. Damit wird der Gestaltungsplan in Kürze rechtskräftig. Es liegt nun am Grundeigentümer und den Architekten mit der Ausarbeitung der Baueingabe zu beginnen.

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