Einführung von Halbstundentakt für S3 in Rushhour vorläufig möglich
Die Zürcher S-Bahn S3 wird trotz einer hängigen Beschwerde ab Dezember 2018 am Morgen und Abend zwischen Zürich-Hardbrücke und Bülach im Halbstundentakt fahren können.

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Inhaltlich hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde noch nicht entschieden. Eingereicht haben diese der Zürcher Verkehrsbund (ZVV), die Stadtzürcher Regierung und die Stadt Bülach.
Der ZVV und die beiden Städte wehren sich unter anderem gegen die Trassenzuteilung, die das Bundesamt für Verkehr (BAV) für das Jahr 2019 verfügt hat. Mit der Zuteilung kann gemäss ZVV der Halbstundentakt der S3 in den Spitzenzeiten nicht gesichert werden.
Der ZVV brachte in seiner Eingabe ans Bundesverwaltungsgericht vor, dass es zu einer untragbaren Übernutzung des S-Bahnnetzes komme, wenn der Halbstundentakt nicht eingeführt werden könne. Zudem sei für dieses Angebot Rollmaterial bestellt worden. Könne dieses nicht eingesetzt werden, habe dies finanzielle Verluste zur Folge.
-Mitteilung der SDA (mba)