Bündner Regierung ist gegen Abschaffung der Sonderjagd

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Chur,

Die Bündner Regierung ist weiterhin gegen die Abschaffung der Sonderjagd, wie sie von der kantonalen Sonderjagdinitiative gefordert wird.

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Die Regulierung der Wildbestände würde bei Annahme des Volksbegehrens aufwendiger, teurer und dennoch kaum tierfreundlicher, ist die Exekutive überzeugt.

Die Sonderjagdinitiative verlangt, dass die jährlichen Abschusspläne neu vollumfänglich während der ordentlichen Hochjagd erfüllt werden. Auf eine Regulierung der Wildbestände mit einer Nachjagd im November und Dezember sei zu verzichten.

Die Initianten kritisieren, dass es bei der Sonderjagd immer wieder zu moralisch und ethisch verwerflichen Szenen komme, da Regeln der ordentlichen Jagd ausser Kraft seien. Die Tiere würden in der Winterruhe gestört, Hirschkühe mit Nachwuchs und auch die Kälber geschossen.

Wanderverhalten der Rothirsche als Knackpunkt

Hauptargument der Regierung gegen das Volksbegehren ist das ausgeprägte Wanderverhalten der Rothirsche. Grosse Bestände befänden sich während der ordentlichen Jagd im September und Oktober ausserhalb des Kantonsgebietes, sagte Regierungsrat Mario Cavigelli am Mittwoch in Chur vor den Medien.

Daher müsste der Kanton bei Abschaffung der Sonderjagd eine Regiejagd zur gleichen Jahreszeit ansetzen, ausgeführt von Wildhütern und mandatierten Jägern. Das aber käme den Kanton wesentlich teurer zu stehen und der organisatorische Aufwand wäre ungleich höher, so der Forstdirektor. «Tierschützerisch wertvoller» wäre eine solche Neuregelung zudem auch nicht.

Die Regierung empfiehlt darum dem Parlament, das Volksbegehren abzulehnen. Der Grosse Rat befasst sich voraussichtlich in der Dezembersession mit der Initiative. Eine Volksabstimmung könnte dann in der ersten Jahreshälfte 2019 stattfinden.

Zweite Runde für die Sonderjagdinitiative

Es ist schon das zweite Mal, das sich Regierung und Parlament mit der Sonderjagdinitiative befassen. Das Volksbegehren war 2013 mit einer Rekordzahl von über 10'000 Unterschriften eingereicht worden. Notwendig wären 3000 Unterschriften gewesen.

Die Exekutive hatte dem Parlament im 2014 beantragt, die Initiative für ungültig zu erklären. Dies tat der Rat im Februar 2015 mit 79 zu 36 Stimmen. Gegen diesen Entscheid zogen die Initianten bis vor das Bundesgericht und bekamen Ende 2017 recht. Nun kommt das Begehren doch noch vor das Stimmvolk.

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