Anschaffung von neuem Schulmobiliar

Gemeinde Seeberg
Gemeinde Seeberg

Oberaargau,

Das Schulmobiliar im Schulhaus Grasswil ist stark in die Jahre gekommen und teilweise defekt.

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Symbolbild - Gemeinde Sempach

Es entspricht zudem nicht mehr den Bedürfnissen der heutigen Unterrichtsformen, welche eine flexible Raumgestaltung und –nutzung sowie eine Öffnung des Unterrichts vorsehen. Ein solcher Unterricht braucht entsprechende Strukturen, dh. das Schulmobiliar wird dabei je nach Unterricht umgestellt. Mit Schulmobiliar sind die Lehrer- und Schülerpulte sowie zugehörigen Stühle gemeint.

In Zusammenarbeit mit der Standortschulleitung hat der Gemeinderat deshalb bei verschiedenen Anbietern die nötigen Abklärungen zum Ersatz des Schulmobiliars in vier Schulzimmern des Schulhauses Grasswil getroffen. Mit im Projekt enthalten ist ein teilweiser Ersatz von bestehenden Einbauschränken durch mobile Ablageflächen bzw. Aufbewahrungsmöbel. Gestützt auf die eingeholten Offerten hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2019 einen Verpflichtungskredit in Höhe von brutto CHF 96‘000.00 inkl. MwSt. genehmigt. Das neue Schulmobiliar wird bei der Zesar.ch AG aus Tavannes bezogen und spätestens ab Sommer 2019 in Gebrauch sein. Der Ersatz des bestehenden Schulmobiliars garantiert einen optimalen Schulbetrieb mit modernen Unterrichtsformen und ist zugleich effizienter sowie einfacher in der Handhabung.

Die bisherigen, alten Schüler- und Lehrerpulte sowie Stühle können für einen Unkostenbeitrag von Fr. 10.00 pro Pult und Fr. 5.00 pro Stuhl gegen Abholung vor Ort durch Dritte erworben werden. Interessierte Personen melden sich bitte unter der Telefonnummer 079 453 19 28 direkt bei Herrn Urs Guggisberg, Leiter Hausdienste, welcher den Verkauf und die Abgabe koordiniert. Das gewünschte Mobiliar kann bis längstens 30. April 2019 bei ihm reserviert und in den Sommerferien 2019 bezogen bzw. vor Ort abgeholt werden. Der genaue Zeitpunkt der Abholung wird den interessierten Personen nach Reservation sobald wie möglich bekannt gegeben. Das bis zum vorerwähnten Termin nicht reservierte Schulmobiliar wird entweder an eine interessierte Institution wie bspw. ein Hilfswerk abgegeben oder bei fehlendem Interesse der Entsorgung zugeführt.

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