«Am Bach West» Projekt nimmt Gestalt an

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Oberes Freiamt,

Die Gemeinde Sins informiert ihre Bewohner über das «Am Bach West» Projekt der Peterhans Haustechnik AG für die Neuüberbauung von Areal.

Bauarbeiterhelm auf Baugerüst - Keystone
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Erläuterungen: Die Peterhans Haustechnik AG, Sins, ist Eigentümerin der Grundstücke im Gebiet zwischen Aarauerstrasse und Sinserbach. Die Grundeigentümerin beabsichtigt, die bestehenden Liegenschaften abzubrechen und das Areal neu zu überbauen. Geplant ist eine Wohnüberbauung in vergleichbarer Qualität und Dichte wie die östlich angrenzende Überbauung, die ebenfalls durch die gleiche Bauherrschaft im Rahmen eines Gestaltungsplans realisiert wurde.

Die Erschliessung ist mit der im Norden des Areals bestehenden Aarauerstrasse gegeben. Diese hat als Kantonsstrasse zurzeit noch eine erhebliche Verkehrsbelastung. Die Neuüberbauung soll zeitlich jedoch erst nach der neuen Funktion der Aarauerstrasse als gemeindliche Sammelstrasse realisiert werden. Die Aarauerstrasse wird zu einer kommunalen Erschliessungsstrasse abklassiert und in Bezug auf Immissionen keine Belastung mehr darstellen.

Die vier Parzellen umfassen insgesamt 7‘834 m2 Fläche. Davon sind 6‘450 m2 der Zone WG3 zugeteilt. Entlang des Sinserbachs ist ein Streifen von 11-15 Meter Breite mit insgesamt 1‘384 m2 als Grünzone ausgeschieden.

Öffentliches Auflageverfahren: Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 (Baugesetz, BauG) öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig wird das Mitwirkungsverfahren durchgeführt (§ 3 BauG). Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 27. August bis 25. September 2018 bei der Gemeindekanzlei auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen (§ 3 BauG). Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendung erheben (§ 24 Abs. 2 BauG). Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans „Am Bach West“ wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).

Auskünfte: Für Auskünfte steht die Gemeindekanzlei Sins gerne zur Verfügung.

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