Abschluss Beschwerdefall Alpgemeinschaft Wahlenhütte
Im vergangenen Jahr konnte der Gemeinderat bei einem Beschwerdefall mit der Alpgemeinschaft Wahlenhütte vor dem Verwaltungsgericht einen Vergleich erreichen und somit ein 8 Jahre dauerndes Beschwerdeverfahren abschliessen. Dieses beinhaltete die Löschung eines öffentlichen Fahrwegrechtes vom Schwefelbergbad zur Alp Wahlenhütte.

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Die BPK führte zwischen 2006 und 2009 eine Bereinigung des Strassen- und Wegnetzes durch, bei welcher mit 3 Entwidmungsverfahren insgesamt 148 öffentliche Wegrechte gelöscht wurden. Diese Bereinigung richtete sich im Grundsatz nach der gesetzlichen Erschliessungspflicht und dem öffentlichen Interesse. Beim letzten Entwidmungsgesuch wurde unter anderem auch die Löschung der alten Strassenverbindung von der Süftenen zum Schwefelbergbad beantragt, welche über das Spinnerli und die Alp Wahlenhütte führt und mit einem Wegrecht von 1913 der Öffentlichkeit gewidmet war. Die Wegverbindung wurde aufgrund des Neubaus der heutigen Kantonstrasse von der Süftenen zur unteren Gantrischhütte und der Kantonstrasse Gurnigel – Sangernboden seit Jahrzehnten nicht mehr benutzt. Dies war aufgrund der steilen Topographie auch nicht mehr möglich, da früher die Strasse nur mit einfachen Fuhrwerken befahren wurde und diese hauptsächlich für das Zügeln des Viehs diente. Der obere und der untere Teil des Weges dienten jedoch noch als Alpzufahrten. Da die Gemeinde Rüschegg keine gesetzliche Verpflichtung für die Erschliessung sowie den Unterhalt von Alpstrassen hat und diese in unserer Gemeinde ausschliesslich private Trägerschaften haben, entschied sich der Gemeinderat aus Gründen der Gleichbehandlung für eine Löschung des öffentlichen Wegrechtes.
Im Zusammenhang mit den Entwidmungen der 148 öffentlichen Wegrechte sind der Gemeinde Rüschegg durch Unterhaltsbeiträge infolge Abgabe der Strassen, Kosten für die Regelung privater Dienstbarketen sowie Verfahrens- und Anwaltskosten, Gesamtkosten von rund Fr. 92'000.00 entstanden. Diese Kosten erscheinen auf den ersten Blick als sehr hoch. Die Gemeinde konnte jedoch im Gegenzug in den vergangenen 8 Jahren durch tiefere Unterhaltsaufwendungen Kosten einsparen, welche diese finanziellen Aufwendungen bei Weitem übersteigen. Da die Gemeinde ohne eine Löschung der 148 öffentlichen Wegrechte auch in Zukunft (unbeschränkt) für den Unterhalt dieser Strassen verpflichtet gewesen wäre, hat sich dieser Aufwand mit Sicherheit gelohnt.
Die Gemeinde Rüschegg hat weiterhin ein Strassennetz von 53 km und ein Wanderwegnetz von rund 90 km Länge zu unterhalten. Mit der erfolgten Bereinigung des Strassen- und Wegnetzes hat sie ihre Hausaufgaben gemacht und kann ihre beschränkten finanziellen Mittel in Zukunft dort einsetzen, wo auch eine breite Öffentlichkeit einen Nutzen davon hat und sie von Gesetzes wegen für einen Unterhalt verpflichtet ist.
-Mitteilung der Gemeinde Rüschegg (vas)