Vernehmlassungseröffnung

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Das Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement eröffnet Vernehmlassung über die Änderung der Handelsregisterverordnung und der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister.

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Bern, 22.02.2019 - Änderung der Handelsregisterverordnung und der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister

Die mit der Modernisierung des Handelsregisters verbundenen Änderungen im Obligationenrecht haben zur Folge, dass die geltende Handelsregisterverordnung angepasst werden muss. Zahlreiche Bestimmungen wurden von der Verordnung in das Gesetz überführt. Für Handelsregistergebühren gelten künftig uneingeschränkt das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip. Damit hat der Gesetzgeber klargestellt, dass künftig im Bereich des Handelsregisters ausschliesslich die Grundsätze des Gebührenrechts gelten. Infolgedessen muss auch die Verordnung über die Gebühren im Handelsregister geändert werden.

Datum der Eröffnung: 20. Februar 2019

Vernehmlassungsfrist: 27. Mai 2019

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