Verhandlungsbericht des Gemeinderates
Die Gemeinde Gossau informiert über die Verhandlungen des Gemeinderates vom 5. Dezember 2018.

Am Gossauer- und am Wüeribach wurden umfangreiche Hochwasserschutzprojekte realisiert. Somit entsprach die rechtlich gültige Gefahrenkarte nicht mehr dem aktuellen Gefährdungsbild und musste nachgeführt bzw. revidiert werden. Die nun überarbeitete Gefahrenkarte zeigt, dass die umgesetzten Hochwasserschutzprojekte die Gefährdungssituation entschärft haben. Im Zentrum von Gossau-Dorf treten nur noch geringe Gefährdungen auf. Durch die Ausbauten sind grosse Gefährdungsflächen in Gossau ZH und im Industriegebiet weggefallen bzw. konnten herabgestuft werden. Der Gemeinderat hat dementsprechend im Zuge der Ämtervernehmlassung zuhanden der Baudirektion Kanton Zürich zustimmend Stellung genommen.
Die Liegenschaften Vers.Nr. 864, Büelgass 15, Gossau-Dorf, und Vers.Nr. 865, Büel- gass 17, Gossau-Dorf, befinden sich im kommunalen Inventar der schützenswerten Bauten der Gemeinde Gossau ZH, Kategorie B. Im Hinblick auf die Ausarbeitung eines privaten Gestaltungsplanes wurde die Schutzwürdigkeit geprüft und dabei festgestellt, dass diverse Um- und Ausbauten das Gebäude so stark beeinträchtig haben, dass keine schützenswerte Substanz mehr festgestellt werden kann. Die Liegenschaften werden aus dem Inventar der schützenswerten Bauten der Gemeinde Gossau ZH entlassen.
Die Hinwiler- und Hasenacherstrasse, Ottikon, führen durch die Aussenwacht Hellberg und sollen im Jahr 2019 instand gesetzt werden. Der Gemeinderat hat den Auftrag für die Strassenbauarbeiten an die Strazo AG, Hinwil, zum Betrag von Fr. 848‘011.75(inkl. MwSt.) erteilt.
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 7. Februar 2018 erfolgte die Auftragserteilung für die Beschaffung und Installation von Notstromaggregaten. Zwischenzeitlich wurden die Aggregate gemäss Konzept unter Federführung der Wasserversorgung angeschafft. Der Gemeinderat hat nun den Auftrag für die Erstellung eines Umsetzungs- und Verteilkonzept an die Frei + Krauer AG, Rapperswil, erteilt. Da mit dem Notstrombetrieb nur eine reduzierte Menge Trinkwasser ins Netz eingespiesen werden kann, muss sichergestellt werden, dass im Falle eines länger andauernden Stromausfalls für alle Einwohner/innen und Betriebe die reduzierte Menge Trinkwasser zur Verfügung gestellt werden kann.
Der Gemeinderat hat den Leitfaden für die Aussenraumgestaltung zur Innenentwicklung im Gebiet zwischen Oele und Laufenbach genehmigt. In erster Linie wird auf die Eigenverantwortung von Bauherrschaften und Projektverfassern/innen aufgebaut. Es sollen quartierverträgliche Bauvorhaben gefördert werden, bei welchen auf den Gesamtkontext geachtet wird. Basierend auf diesem Leitfaden soll bei der Vorbereitung von Bauvorhaben eine möglichst frühzeitige Beratung bauwilliger Personen durch die Bauabteilung der Gemeinde erfolgen.