Der Bundesrat eröffnet am 30. November 2018 das Vernehmlassungsverfahren der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung.
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Archiv (Symbolbild) - Der Bundesrat

Der Bundesrat hat am 30. November 2018 das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zur SEFV durchzuführen.

Vernehmlassungsfrist

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am Montag, 18. März 2019.

Grundzüge der Vorlage

Mit der 3. Revision der SEFV sollen in erster Linie die Parameter Anlagerendite und Teuerung zur Bemessung der Beiträge der Beitragspflichtigen für den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds an die aktuelle und künftig zu erwartende Wirtschaftslage angepasst werden. Im Zuge der neuen Methodik zur Erstellung der von den Betreibern der Kernanlagen der Schweiz alle fünf Jahre zu erstellenden Schätzung betreffend die Stilllegungs- und Entsorgungskosten kann der vom Bundesrat im 2014 in der Verordnung definierte pauschale Sicherheitszuschlag von 30 Prozent aufgehoben werden. Weiter soll unter anderem der Einfluss der unabhängigen Mitglieder der Organe des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds gestärkt werden.

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