Nachrichten aus der Gemeinde

Gemeinde Alpnach
Gemeinde Alpnach

Obwalden,

Die Gemeinde Alpnach veröffentlicht die neusten Nachrichten aus der Gemeinde.

Dorf (Symbolbild)
Dorf (Symbolbild) - SDA Regional

Neuer Stellvertreter des Werkdienstleiters

Als Nachfolger von Toni Gasser hat der Gemeinderat Michael Vogler als Stellvertreter des Werkdienstleiters Sascha Zurmühle gewählt. Michael Vogler arbeitet seit knapp zwei Jahren im Werkdienst als gelernter Fachmann Betriebsunterhalt. Der Gemeinderat wünscht ihm viel Freude in dieser neuen Funktion.

Toni Gasser wird bis zur Pensionierung weiterhin im Werkdienst arbeiten. Auch ihm dankt der Gemeinderat für die wertvolle Mitarbeit.

Kommission Leben im Alter stellt sich vor

Im Januar 2016 hat die Gemeinde Alpnach ihr Altersleit- bild verabschiedet. Das Altersleitbild gibt Auskunft zu den Verantwortlichkeiten und Kompetenzen, skizziert mögliche Entwicklungen, formuliert Leitsätze und setzt Ziele. Es bildet damit den strategischen Rahmen für künftige Massnahmenplanungen der öffentlichen Hand sowie privater Trägerschaften – und dies mit einem Horizont von fünf bis zehn Jahren.

Dafür hat der Gemeinderat die Kommission «Leben im Alter» eingesetzt. Darin sind der Gemeinderat und wichtige Akteure der Altersarbeit vertreten.

Die Kommission für Altersfragen hat insbesondere folgende Aufgaben:

– Beratung des Einwohnergemeinderats bezüglich

Altersfragen

– Prüfung der vorgeschlagenen Empfehlungen des Altersleitbilds und Ausführung in Absprache mit dem Einwohnergemeinderat

– Wahrnehmung und Interessenvertretung der Anliegen älterer Menschen

–Pflege und Koordination der Altersarbeit in der Gemeinde

– Aufgreifen von neueren Entwicklungen in der Altersarbeit

–Periodische Überprüfung bezüglich des Angebots auf Grund des demografischen Zahlenmaterials –Koordination der Gesundheitsprävention für die ältere Generation.

– Information der Öffentlichkeit in Absprache mit dem Einwohnergemeinderat

–Weitere vom Einwohnergemeinderat übertragene Aufgaben

Ältere Menschen wollen heute so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen. Die Mobilität nimmt ab, der Bezug zum eigenen Quartier nimmt zu. Man kennt sich aus, gehört zur Nachbarschaft und die eigene Wohnung bietet ein geliebtes Zuhause und gibt die notwendige Sicherheit. Die meisten über 80-Jährigen führen ihren Haushalt noch selber. Trotzdem kann es sinnvoll sein, sich Unterstützung zu organisieren.

Die Kommissionsmitglieder sind sich einig, dass es dringend eine Broschüre braucht, worin die verschiedenen Unterstützungs- und Begleitangebote aufgelistet werden. Es sind viele Angebote vorhanden, aber zu wenig oder gar nicht bekannt. Die Kommission wird eine Broschüre erarbeiten. Weitere Informationen aus der Kommission Leben im Alter werden im nächsten Alpnacher Blettli veröffentlicht.

Wartungs- und Supportvertrag Informatik

Der Gemeinderat hat der Vertragsverlängerung respektive dem Abschluss für die Lizenzierung und den Wartungs- und Supportvertrag über fünf Jahre (2020 bis 2024) für das Produkt Informa Newsystem (NSP) mit der Firma Axians IT&T AG zugestimmt.

Unterstützung Volkskulturfest «Obwald»

Die Einwohnergemeinde Alpnach wird im Sinne der Kulturförderung auch dieses Jahr den Verein Volkskulturfest «Obwald» finanziell unterstützen. «Obwald» wird zum 14ten Mal stattfinden und ist ein Kulturereignis von nationaler Ausstrahlung.

Genehmigung Leistungsvereinbarung zur Pflegefinanzierung

Gemäss kantonalem Gesundheitsgesetz sind die Gemeinden auch bei privaten Spitex-Anbietern für die Restfinanzierung zuständig. Der Gemeinderat Alpnach hat den Vereinbarungen mit folgenden Pflegefachfrauen zugestimmt:

– Bettina Dietrich, Brunnenmadstrasse 4, Kaiserstuhl – Estella Hörler-Wasser, Brünigstrasse 211, Bürglen

Neue Regelung für die Bewilligungen «Ladenöffnungszeiten an Ruhetagen»

Gemäss Bundesgesetz stehen der Gemeinde vier Sonntage (davon zwei im Advent) zur Verfügung, an denen sie eine Bewilligung für die Öffnung der Ladenlokale an einem öffentlichen Ruhetag (Sonntag oder Feiertag) erteilen kann. Seit dem Jahr 2012 wurden diese Bewilligungen jeweils in Absprache mit dem Gewerbe Verein Alpnach erteilt. Im vergangenen Jahr stellte der Gemeinderat fest, dass eine neue Regelung dieser Ruhetagsbewilligungen notwendig ist.

Künftig sollen die Sonntage bereits vor Jahresbeginn festgelegt werden. Es wird je ein Sonntag im Frühling, ein Sonntag im Herbst und ein Sonntag im Advent bestimmt werden. So hat der Gemeinderat einen vierten Sonntag zur Verfügung, der je nach Be- darf (z. B. für einen zweiten Sonntag im Advent oder an Mariä Himmelfahrt, etc.) bewilligt werden kann.

Für das Jahr 2019 legte der Gemeinderat in Zusammenarbeit mit dem Gewerbe Verein Alpnach folgende vier Sonntage fest:

– 7. April 2019

– 14. April 2019

– 13. Oktober 2019 – 22. Dezember 2019

Falls Betriebe in Alpnach ihre Ladenlokale an einem der genannten Sonntage offenhalten möchten, können sie ein entsprechendes Gesuch an die Gemeindekanzlei einreichen.

Im Weiteren hat der Gemeinderat die Bewilligungskompetenz ab dem nächsten Jahr an die Geschäftsleitung übertragen.

Vorgezogene Massnahmen Wasser- bauprojekt Sarneraa Alpnach I: Werkleitungsquerung Eichischwelle

Damit dereinst der schadlose Abfluss des Wassers der Sarneraa und des Hochwasserentlastungsstollens bis in den Alpnachersee sichergestellt ist, soll die Sarneraa auch auf dem Gemeindegebiet von Alpnach ausgebaut werden. Um den erforderlichen Platz zur Umsetzung der Massnahmen zu gewinnen, wurden in einem vorgezogenen Teilprojekt im letzten Jahr die Etschistrasse und die Zufahrt zum Stauwehr und zukünftigen Auslaufbauwerk an den Hang des Hinterbergwalds verlegt. Des Weiteren wurde im Rahmen dieses vorgezogenen Teilprojekts zwischen Oktober 2018 und März 2019 im Bereich der Eichischwelle unterhalb der Eichibrücke eine neue Unterquerung der Sarneraa von Werkleitungen realisiert. Diese Arbeiten erfolgten ebenfalls als Vorbereitung zur zukünftigen Gewährleistung einer ausreichenden Abflusskapazität bei der Umsetzung des Wasserbauprojekts Sarneraa Alpnach I. Die Mass- nahmen des vorgezogenen Teilprojekts konnten damit erfolgreich abgeschlossen werden.

Wir danken allen Grundeigentümern, Anstössern und Betroffenen für das Verständnis. Für allfällige Rückfragen steht Ihnen Ramon Hegglin (Tel. 041 666 62 86) vom Amt für Wald und Landschaft Obwalden zur Verfügung.

Parkplatz Städerried: Erweiterung der öffentlichen Parkplatzanlage

Das Baugesuch für die Erweiterung der öffentlichen Parkplatzanlage wurde im Januar 2019 eingereicht. Die definitive Baubewilligung wird im April 2019 erwartet. Parallel dazu hat der Gemeinderat, unter Vorbehalt der Genehmigung des Projektes, die Baumeisterarbeiten zu einem Nettobetrag von CHF 271’673.50 (inkl. MWST) an die Bürgi AG vergeben.

Die Ausführung ist nach Erhalt der Baubewilligung ab Mai 2019 geplant. Es wird mit einer Bauzeit von rund zwei Monaten gerechnet. Bis im Herbst 2019 wird ein Parkplatzreglement Städerried ausgearbeitet, welches dem Stimmvolk voraussichtlich am 20. Oktober 2019 vorgelegt wird. Bis zu dessen Genehmigung ist das Parkieren gratis.

Anträge zu Tempo 30 Zonen

Bis heute sind für die Einführung von Tempo 30 auf einzelnen Strassen fünf Gesuche bei der Gemeinde eingegangen. So haben die Anwohner von: Hinterdorfstrasse, Oberer Gründlistrasse und Rosenrain, Gruebengasse und Hostett, Neugrundstrasse sowie Damm-, Allmend- und Unterdorfstrasse ein Gesuch beim Gemeinderat eingereicht.

Zurzeit nimmt die Gemeinde die formelle Prüfung der Gesuche vor und anschliessend werden diese so vorbereitet, dass sie in der Tiefbau- und Verkehrs- kommission besprochen werden können. In der Kommission soll auch über die räumliche Abgrenzung der Tempo 30 Abschnitte und Zonen befunden werden. Anschliessend werden die Gesuche dem Gemeinderat für das Eintreten und die Überweisung zur Weiterbearbeitung durch die Verwaltung vorgelegt.

Die Weiterbearbeitung erfolgt zusammen mit der Kantonspolizei Obwalden, die letztendlich die Bewilligungsbehörde ist. Die Bearbeitung der Gesuchsunterlagen umfasst das Erstellen der Signalisationspläne und eines Verkehrsgutachtens mit vorgängigen Verkehrszählungen. Auch müssen allfällige bauliche Massnahmen definiert werden. Gleichzeitig werden die Kosten ermittelt, damit diese ins Budget 2020 übernommen werden können.

Nach der Bewilligung durch die Kantonspolizei Obwalden können die einzelnen Tempo 30 Abschnitte und Zonen eingeführt werden. Einfache Strassenzüge, die keine baulichen Massnahmen und nur eine einfache Signalisation erfordern, können allenfalls noch in die- sem Jahr umgesetzt werden (z. B. Neugrundstrasse). Andere Gesuche benötigen etwas mehr Zeit und werden, die polizeiliche Bewilligung vorausgesetzt, voraussichtlich ab 2020 eingeführt.

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