Interpellation Nr. 2019.02
Die Interpellation von Isliker Arnold betreffend dem Werkhof Umbau-Neubau.

Werkhof Umbau/Neubau
Mit grosser Begeisterung hatte ich dem Kauf und Umbau des Werkhofs im Chlaffental zugestimmt. Es war ein einmaliger Glücksfall für die Gemeinde, das Areal zu erwerben, was auch der Stimmbürger mit einer satten Mehrheit bestätigte.
Wir Befürworter vom Einwohnerrat waren der Meinung, dass gemäss Vorlage nur wenige bauliche Veränderungen vorzunehmen seien, da das Gebäude über längere Zeit von gewerbli- chen Betrieben genutzt wurde. Bei näherem Betrachten zum heutigen Zeitpunkt muss festgestellt werden, dass entgegen dem Bericht und Antrag im grossen Stiel umgebaut wird. Im Bericht und Antrag steht:
Es bedarf nur eines einfachen Neubaus in Form einer Systemhalle, sprich kleiner Halle (Seite 7). Im Kellergeschoss kann ohne grössere bauliche Veränderungen usw.. Ebenfalls sind auf den Planunterlagen für die Gärtnerei nur ein Gewächshaus eingezeichnet.
Heute müssen wir feststellen, dass für die Gärtnerei ein Luxusbau zusätzlich erstellt wurde, welcher wohl in den zugestellten Unterlagen nirgendwo eingezeichnet sowie im Budget nicht enthalten ist. Bei Um- und Neubauten wird immer wieder darauf hingewiesen, dass darauf geachtet wird vornehmlich Einheimische Unternehmer zu berücksichtigen.
Dass bei der vergessenen Baute sowie der „kleinen Halle" eine Firma aus dem Tessin, berücksichtigt wurde, kommt bei uns die Frage auf, ob das aus Kostengründen geschehen ist? Dass dann nicht die Mindestregeln bei der Montage eingehalten wurden und ein Teil der Mannschaft keine gültigen Papiere hatten ist wohl selbstredend, so dass schliesslich die Baustelle kurzfristig stillgelegt werden musste.
Die SVP hat dazu folgende Fragen an den Gemeinderat:
1. Reichen die gesprochenen Gelder für die Ausführung der Projekte bei heutigem Stand?
2. Stimmt es, dass bereits ein Nachtragskredit gesprochen wurde?
3. Wer ist verantwortlich für die Sicherheitskontrollen sowie Ausführung der zu verge- benden Arbeiten?
4. Warum wurden seitens des Architekturbüros, welche anscheinend die Tessiner Firma vorgeschlagen hat, keine entsprechenden Sicherheiten betr. Bewilligungen eingeholt?
5. Wie hoch sind die Kompetenzen des Personals der Bauverwaltung betr. Ausführungswünschen derselben?
6. Wie hoch sind die Kosten der Eigenleistungen seitens der Bauamt-Mitarbeiter, welche Wochen vor Baubeginn mit Abbrucharbeiten beschäftigt waren?
7. Droht uns eine weitere Katastrophe wie bei der Rabenfluh und KBA, wo mangels Fachkompetenz sowie Controlling seitens unqualifizierter Bauführung unüberlegte Entscheidungen getroffen wurden?
Dass bei der momentanen finanziellen Situation seitens der Gemeinde, welche eine Steuerfusserhöhung beantragt hat wenig „Gespüri" von den betreuenden Personen zu verspüren ist, stimmt uns nachdenklich. Da werden ganze Gebäude, welche in einwandfreiem Zustand in „Blackboxes" verwandelt usw. Der Fächer liesse sich weit öffnen, hat wenig mit Fingerspitzengefühlt zu tun. Unter dem Motto: „Es ist nicht mein Geld".
Sollten die gesprochenen Gelder tatsächlich genügen, wäre es auch mal erlaubt, diese nicht für einmal voll auszuschöpfen, dies wäre nicht verboten. Das würde den Stimmbürger zur Kentnnis nehmen, dass mit unserem Steuerbatzen haushälterisch umgegangen wird. Dass das nicht immer der Fall ist, beweisen uns vergangene Fälle und es sollte bei zukünftigen Projek- ten darauf geachtet werden, dass die Planungsbüros sowie Personal der Bauverwaltung ihre Sorgfaltspflichten Wahrnehmen, ansonsten müssten Konsequenzen gezogen werden.
Der Stimmbürger wird es Ihnen danken um für weitere Projekte entweder Ja oder Nein zu sagen.
Ist das Vertrauen einmal weg, ist es schwer es wieder aufzubauen.