Gewässerraumfestlegung im Siedlungsgebiet
Anhörung und öffentliche Auflage

Der Gemeinderat hat am 21. Januar 2019 die Gewässerraumfestlegung im Siedlungsgebiet der Gemeinde Weiningen gemäss Art. 41 GSchV und § 15 HWSchV zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung im Sinne von § 7 des Planungs- und Baugesetzes verabschiedet.
Die öffentliche Auflage findet in der Zeit vom 25. Januar bis 22. März 2019 statt. Innert dieser Frist können die Planunterlagen während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten im Gemeindehaus Weiningen, Badenerstrasse 15, 8104 Weiningen, eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann sich jedermann zu dieser Gewässerraumfestlegung äussern. Die Anregungen und Einwendungen sind bis spätestens 22. März 2019 (Poststempel) schriftlich und begründet im Doppel an den Gemeinderat Weiningen, Badenerstrasse 15, 8104 Weiningen, zu richten.






