Gemeinderatsnachrichten
Die Gemeinde Neuenhof präsentiert die aktuellen Nachrichten des Gemeinderats.

Ersatzwahl vom 10. Februar 2019 eines Mitgliedes der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission für den Rest der Amtsperiode 2018/2021
1. Wahlgang
Stimmberechtigte 3‘758
Brieflich Stimmende 965
davon ungültige briefliche Stimmabgaben 21
Stimmrechtsausweise Urne 15
gültig eingereichte Stimmrechtsausweise 959
MITGLIED FINANZ- UND GESCHÄFTSPRÜFUNGSKOMMISSION
(1 Sitz)
In Betracht fallende Wahlzettel 770
Absolutes Mehr 386
Laube, Sascha Manuel, parteilos 373 nicht gewählt
Stäuble-Frey, Gabriela, CVP 387 gewählt
Vereinzelt gültige Stimmen 10
Stimmbeteiligung 22.0 %
Wahl- und Abstimmungsbeschwerden gemäss §§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses dem Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen. Eine Beschwerde hat nur aufschiebende Wirkung, wenn diese von der Beschwerdeinstanz ange-ordnet wird.
Steuererklärung 2018
Ende Januar 2019 wurden die Steuererklärungen 2018 zugestellt. Seit 2014 wird auf die Zustellung einer Wegleitung und CD verzichtet. Damit werden natürliche sowie finanzielle Ressourcen geschont. Die Wegleitung kann in digitaler Form auf der Webseite des Kantonalen Steueramtes unter www.ag.ch/steuern bezogen werden. Dort besteht zudem die Möglichkeit, das Programm „EasyTax“ herunterzuladen. Wer über keinen Internetanschluss verfügt, kann beim Gemeindesteueramt eine CD mit dem Programm „EasyTax“ beziehen.
Abgabefrist
Bitte beachten Sie, dass die Steuererklärung für unselbständig Erwerbende bis spätestens am 31. März 2019 einzureichen ist. Falls eine fristgerechte Einreichung nicht möglich ist, bitten wir Sie, mit der Abteilung Steuern Kontakt aufzunehmen oder die Fristverlängerung direkt über das Internet (E-Fristen) zu beantragen.
Fristerstreckungen via Internet (E-Fristen)
Unter www.ag.ch/steuern können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärungen auch online beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche „Code“ benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt.
Einführung Gebühren Mahnwesen
Am 21. November 2017 hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Mit der Inkraftsetzung der Steuergesetzrevision per 1. Januar 2019 können grundsätzlich für sämtliche Mahnungen und Betreibungen im Steuerbereich Gebühren erhoben werden. Die Gebühren werden jedoch nur für Mahnungen für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen erhoben. Bei Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuerklärung werden keine Gebühren erhoben. Mahnungen für Aktenergänzungen sind ebenfalls nicht gebührenpflichtig. Die Gebühr für die erste Mahnung beträgt CHF 35 sowie für die zweite Mahnung CHF 50. Die Rechnungsstellung der Mahngebühren aus dem Veranlagungsverfahren erfolgt auf der definitiven Steuerrechnung des betreffenden Steuerjahres und wird se-parat ausgewiesen.