Vom Montag, 20. Dezember 2021 bis am 21. Januar 2022 bleibt die Verwaltung in Neuenhof vorübergehend geschlossen.
Gemeinde Neuenhof
Gemeinde Neuenhof. - Nau.ch

Covid-19: Auswirkungen auf die Gemeindeverwaltung und deren Dienstleistungen ab dem Montagnachmittag, 20. Dezember 2021, vorübergehend bis am 21. Januar 2022.

Aufgrund der neuerlichen Informationen des Bundesrates vom 17. Dezember 2021 hat die Gemeinde Neuenhof wiederum Vorkehrungen getroffen, um die geltenden Bestimmungen (insbesondere auch die Homeoffice-Verpflichtung) umzusetzen und die Gesundheit der Mitarbeitenden und der Bevölkerung von Neuenhof möglichst zu schützen.

Persönlichen Kontakt möglichst vermeiden

Die Schalter der Gemeindeverwaltung bleiben ab Montagnachmittag, 20. Dezember 2021, vorübergehend bis 21. Januar 2022 geschlossen. Die Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung stehen der Bevölkerung auch in der aktuellen Situation zur Verfügung, jedoch nur auf Voranmeldung.

Die Bevölkerung wird gebeten, den persönlichen Kontakt mit der Gemeindeverwaltung möglichst zu vermeiden.

Zwingend notwendige und nicht aufschiebbare Besuche bei der Gemeindeverwaltung (beispielsweise Todesfallgespräche, Lebensbescheinigungen) sind am Notschalter weiterhin möglich, jedoch nur auf Voranmeldung beziehungsweise nach Vereinbarung eines Termins.

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