Die Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR) des Kantons Luzern, die das Parlament im Februar beschlossen hat, hat ein juristisches Nachspiel. Beim Bundesgericht ist eine Beschwerde eingegangen.
Archiv (Symbolbild)
Archiv (Symbolbild) - Der Bundesrat

Der Inhalt der Beschwerdeschrift sei noch nicht bekannt, es liege erst die Eingangsanzeige vor, teilte die Luzerner Staatskanzlei auf Anfrage mit. Es sei korrekt, dass es sich bei den Beschwerdeführern um zwei Privatpersonen handle.

Der Kanton Luzern hatte entschieden, die AFR am 19. Mai den Stimmberechtigten vorzulegen. Ob dieser Termin eingehalten werden kann, ist offen.

Es sei nicht bekannt, ob die Beschwerdeführenden eine Verschiebung der Abstimmung überhaupt verlangten, teilte Staatskanzlei-Sprecher Christian Hodel mit. «Wir gehen aber momentan nicht davon aus, da die Hürden für die Verschiebung von Abstimmungen recht hoch sind.»

Überraschend komme die Beschwerde nicht. Nach der parlamentarischen Debatte vom 18. Februar sei dies nicht auszuschliessen gewesen, heisst es weiter. Damals war kritisiert worden, dass die AFR gegen die Gemeindeautonomie und übergeordnetes Recht verstosse.

Elf Gemeinden hatten im Februar angekündigt, die AFR zu bekämpfen und rechtliche Schritte zu prüfen. Umstritten ist namentlich der Steuerfussabtausch. Dieser sieht vor, dass die Gemeinden temporär den Steuerfuss senken müssen und der Kanton seinen gleichzeitig erhöht. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Verteilung der Mehrerträge aus der Bundessteuer.

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